27.11.2024 - 8 Anpassung der Realsteuerhebesatzsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 27.11.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.2 Finanzmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Mrotzek merkt an, dass es zu einer Senkung des Hebesatzes komme. Diese Senkung könne aber nicht pauschal für alle Steuerschuldner gelten.
Herr Trenkenschu erkundigt sich danach, was mit den 4% an Grundstückseigentümern geschieht, welche noch nicht vom Finanzamt erfasst worden sind und keinen neuen Grundsteuermessbetrag haben. Frau Jäger führt aus, dass hierfür gesetzlich der alte Grundsteuermessbetrag vorgesehen ist.
Laut Herrn Ohl gäbe es in 2025 keine zusätzliche Grundsteuererhöhung. Er möchte nun wissen, ob diese Regelung nur für 2025 gelte oder auch darüber hinaus Bestand hat. Frau Mrotzek antwortet, dass die Regelung nur für das Jahr 2025 gelte.
Herr Falkenhagen möchte erfahren, was für Konsequenzen der Stadt drohen, sollte man durch die neue Hebesatzung zu viele Einnahmen aus Steuern generieren. Frau Mrotzek entgegnet darauf, dass sich das Steueraufkommen jährlich beispielsweise durch Neubaugebiete und auch ohne eine Erhöhung der Hebesätze erhöhe.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
31 kB
|
