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ALLRIS - Auszug

04.12.2024 - 25 Bebauungsplan Nr. 168 GrH "Wohngebiet Lehmhorst...

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Der Rat beschließt mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung wie folgt:

 

1. Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 168 GrH „Wohngebiet Lehmhorstweg“ sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.


2. Der Bebauungsplan Nr. 168 GrH „Wohngebiet Lehmhorstweg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.