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ALLRIS - Auszug

10.02.2025 - 3 Gewährvertragsähnliches Rechtsgeschäft:...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung führt zu TOP 3 aus, dass die Stadt Celle seit 2019 der Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) als Gründungsmitglied angehört. Gemeinsam mit 20 weiteren Gesellschaftern der KNRN ist der Bau einer Monoklärschlammverbrennungsanlage (MKVA) in Hildesheim und der Bau einer Klärschlammtrocknungsanlage (KTA) in Hameln mit dem Ziel der Verwertung von Klärschlämmen geplant. Der mit der KNRN zu schließende Vertrag über die Verwertung von Klärschlämmen und Rückgewinnung von Nährstoffen enthält nach Ansicht des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport mit der Regelung für einen sonstigen Ausgabenbedarf für die Leistungserbringung der KNRN ein gewährvertragsähnliches Element i.S. des § 121,III NKomVG und bedarf somit des Beschlusses durch den Rat. Anschließend ist die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen. Die Grundlagen für die Realisierung des Projektes wurden dem Betriebsausschuss bereits im Jahr 2022 vorgestellt.

 

Herr Rentsch fragt nach dem technischen Stand der Phosphorrückgewinnung im Zusammenhang mit dem Bau der MKVA. Die Verwaltung erwidert, dass es in Deutschland zur Zeit noch kein funktionierendes System der wirtschaftlichen Rückgewinnung aus Klärschlämmen gibt. Vorreiter in Deutschland ist der Klärbetrieb Hamburg Wasser mit einem Projekt, das noch 2025 umgesetzt werden soll. Die KNRN richtet hier den Blick auf die Schweiz, die weltweit eine führende Rolle in der Phosphorrückgewinnung einnimmt. So verpflichtet sich die KNRN vertraglich, die gesetzlichen Anforderungen ab dem Jahr 2029 in der neuen Anlage zu erfüllen. Insbesondere zu diesem Punkt, aber auch zu allen anderen Fragestellungen rund um das Projekt der Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen wird der Geschäftsführer der KNRN, Herr Dr. Manthey, zur nächsten Sitzung des Betriebsausschusses im März vortragen.

 

Weiter fragt Herr Rentsch nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der MKVA. Die Verwaltung erläutert, dass der Bau der Anlage 2025 beginnt und sie 2027 den Betrieb aufnehmen wird. Die Phosphorrückgewinnung ist dagegen erst ab 2029 gesetzlich vorgesehen. Eine Zwischenlagerung der Asche in Silos auf dem Gelände der MKVA kann erfolgen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt der Rückgewinnung zuzuführen.

 

 

Herr Rentsch fragt, ob die Absicherung der Gesellschafter der KNRN in Höhe der doppelten Anlagenerrichtungskosten von 246 Millionen Euro sich auf beide Anlagen, also die MKVA mit Standort in Hildesheim, als auch auf die KTA in Hameln bezieht. Dies wird von der Verwaltung bejaht, da auch das Fremdkapitalvolumen von 123 Millionen Euro die Errichtung beider Anlagen umfasst.

 

Herr Rentsch hatte im Vorfeld der Sitzung bei der Verwaltung die aktuellen Kosten der Klärschlammentsorgung abgefragt. Er erläutert, dass der aktuelle Preis je Tonne Klärschlamm für Stadtentwässerung Celle bei 70 Euro netto liegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass derzeit noch eine landwirtschaftliche Ausbringung der Klärschlamms erfolgt. Die Verwaltung ergänzt dazu, dass die Stadtentwässerung mit der KNRN zu den bestehenden Konditionen noch bis 31.12.2025 vertraglich gebunden ist und die Regelung bis zur Inbetriebnahme der MKVA fortsetzen wird.

 

Herr Rentsch bitte die Verwaltung in Bezug auf ein Anschreiben der EEW GmbH vom 10.12.2024 um Stellungnahme bezüglich der zu erwartenden Kosten der Klärschlammverwertung in der geplanten Anlage der KNRN GmbH.

Der Ausschussvorsitzende Herr Zobel merkt dazu an, dass er keine Kenntnis des besagten Schreibens habe und er dementsprechend eine Behandlung des Inhalts im Rahmen der Sitzung ablehne.

 

Da auch der Verwaltung der Inhalt des o.g. Schreibens bekannt ist, schlägt Herr Hanstein daraufhin vor, seitens der Verwaltung kurz zu dem Thema vorzutragen und den Punkt im Rahmen der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses am 20.03.25 abschließend zu erörtern. Herr Hanstein stellt dar, dass die EEW GmbH im o.g. Schreiben mit einem Preis für die Entsorgung des Klärschlamms von „unter 150 Euro/Tonne netto“ wirbt. Dieser Wert liegt unter dem im Wirtschaftsplan 2025 der KNRN veröffentlichten Preis/Tonne von 176 Euro netto liegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Abschreibungszeiträume von über der Hälfte der Kosten für die Anlagen- u. Verfahrenstechnik sowie für die Mess- u. Leittechnik bei einem Gesamtzeitraum von 25 Jahren auf 12, bzw. 8 Jahre angesetzt sind. Dementsprechend ergibt sich durch das Entfallen der damit verbundenen Abschreibungen bei der Berechnung der umlagefähigen Betriebskosten ein sich über die Gesamtlaufzeit reduzierender Preis je zu entsorgender Tonne Klärschlamm. Die KNRN kalkuliert daher über den Gesamtzeitraum mit einem durchschnittlichen Entsorgungspreis von ca. 120 Euro/Tonne netto. In der Kalkulation der KNRN GmbH sind derzeit noch keine Fördermittel berücksichtigt – akquirierte Fördermittel hätten daher eine Verringerung des zu erwartenden Entsorgungspreises je Tonne Klärschlamm zur Folge. Herr Hanstein führt weiter aus, dass eine Vergabe der Klärschlammentsorgung auf Grund des zu erwartenden Auftragsvolumens von > 2 Mio Euro eine europaweite Ausschreibung erfordern würde. Eine Direktvergabe von Aufträgen an die EEW wäre daher technisch gar nicht möglich. Weiterhin könnte in einem solchen Konstrukt nur eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren realisiert werden, die im starken Gegensatz zum durch die KNRN GmbH angestrebten Ziel der langfristigen Entsorgungssicherheit stehen würde. Die relativ kurze Laufzeit im Falle der Vergabe im Ausschreibungsverfahren könnte auch ggfs. negative Auswirkungen auf die Preisstabilität der Entsorgungsleistung haben. Herr Hanstein vermutet, dass die EEW GmbH nicht über die erforderlichen Klärschlammmengen für einen wirtschaftlichen Betrieb ihrer Anlage verfügt und daher über diese Art der Kontaktaufnahme zu potentiellen Kunden versucht, ihre Marktlage zu verbessern.

Auch hier zeigt sich ein Vorteil des Konzepts der KNRN GmbH, die über die Klärschlammmengen der Gesellschafter den wirtschaftlichen Betrieb der geplanten Anlage sicherstellen kann.

 

Herr Danner fragt nach einer Abbildung der errechneten maximalen Eintrittsverpflichtung für die Stadt Celle in Höhe von 20,5 Millionen Euro als Rückstellung in den Haushalt. Die Verwaltung erläutert, dass es sich hierbei um das hypothetische Maximalrisiko des Gesellschafters Stadt Celle im Rahmen der Beteiligung an der KNRN GmbH handelt. Eine Eintrittsverpflichtung der Kommune für die Verbindlichkeiten der KNRN GmbH würde nur dann zum Tragen kommen, wenn die KNRN GmbH die Kreditmittel (und die damit verbundenen vertraglichen Zinsleistungen) in vollem Umfang in Anspruch nehmen würde und nach Abschluss der Bauphase keine betriebsfähige Anlage zur Verfügung stehen würde. Gegen die Risiken im Rahmen der baulichen Umsetzung des Projektes (Planungshaftung, Bauleistungs- und Montageversicherung) hat die KNRN GmbH sich sowie die Projektbeteiligten (Planer, Projektsteuerer, Lieferanten, Montagefirmen) eigenständig mittels einer Projektversicherung abgesichert. Zusätzlich bestehen nach Abschluss der einzelnen Leistungen für die jeweiligen Auftragnehmer der Bauleistungen Gewährleistungsverpflichtungen. Eine Rückstellung für gewährvertragliche Verpflichtungen gem. §121 NKomVG ist erst bei drohender Inanspruchnahme zu bilden. Dies ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht der Fall und auch nicht zu erwarten.

 

Schließlich wird aus dem Ausschuss noch darauf verwiesen, dass sich die Homepage der KNRN nicht auf dem aktuellen Stand befinde. Die Verwaltung wird diesen Hinweis an die KNRN GmbH weiterleiten.

 

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Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt dem Abschluss des anliegenden Klärschlammverwertungsvertrages mit der Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) auch hinsichtlich der darin enthaltenen gewährvertragsähnlichen Elemente zu und beauftragt den Oberbürgermeister, die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den Abschluss des Vertrages einzuholen.

 

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Anlagen zur Vorlage