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ALLRIS - Auszug

13.03.2025 - 9 112.Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 9 und 10 zusammen behandelt werden.

 

Die Verwaltung erläutert die Vorlage.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich irritiert, warum die Straße zur Zufahrt zur B191 eher in den linken Bereich reingerückt werde. In Folge dessen würden dort allerhand Bäume fallen. Warum habe man nicht den rechten Bereich näher in Betracht gezogen. Wurde der Landwirt gefragt, ob er etwas von seinem Grundstück hätte abgeben wollen?

 

Die Stadtbaurätin stellt klar, dass stets gesagt wurde, die Geschwindigkeit werde nur verlangsamt - nicht beschränkt. Dies passiere sobald man auf die Verkehrsinsel zufahre. Alleine durch die optische Wirkung der Verschwenkung werde der Verkehr durch die Mittelinsel verlangsamt. Zudem sei während des Verfahrens mit dem Landwirt gesprochen worden, ob er sein Grundstück für Ausgleichsflächen hergeben wolle. Verkehrstechnisch sei eine Verschwenkung zur anderen Seite aber nie notwendig gewesen, welches das Verkehrsgutachten bestätige. 

 

Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN brachte ihre Besorgnis zum Ausdruck, dass der südliche Fahrrad- und Fußweg zu unsicher für Kinder sei. Die Stadtbaurätin erklärt, dass grundsätzlich die Verkehrssicherheit im gesamten Umfeld angesehen werden. So werde ein 6 m breiter Streifen mit angefasst und eine Absperrung zwischen der B219 und dem Schülerbereich errichtet, es werde Rotmarkierungen und weitere Maßnahmen geben, wie einen Zebrastreifen am Hartsteinwerk.

 

Der Ausschuss gibt mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen folgende Beschlussempfehlung:     

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Abwägungsvorschläge zur 112. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Schulneubau Garßen – Dornbusch“ werden entsprechend der als Anlage 1 zur Beschlussvorlage beigefügten Abwägungstabelle beschlossen.
  2. Die 112. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Schulneubau Garßen – Dornbusch“ sowie die dazugehörige Begründung werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).
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Anlagen zur Vorlage