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ALLRIS - Auszug

26.03.2025 - 4 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Fachdienstleitung des Rechnungsprüfungsamtes, Frau Klein, leitet mit einigen Worten den Tagesordnungspunkt ein. Im Anschluss stellt Frau Laumert die Präsentation zum Jahresabschluss vor. Diese liegt dem Protokoll als Anlage bei.

 

Herr Falkenhagen dankt dem Rechnungsprüfungsamt und allen weiteren Personen, die an der Erstellung des Jahresabschlusses 2022 mitgewirkt haben, für ihre Arbeit.

 

Herrn Ohl sind im Jahresabschluss die Haushaltsausgabereste aufgefallen. Er möchte wissen, ob damit ein interner Auftrag verbunden sei, die generelle Notwendigkeit der Übertragung und die Höhe der zu übertragenden Reste zu überprüfen. Zudem erfragt er, wie den übermäßigen Haushaltausgabereste entgegengewirkt werden könne. Frau Mrotzek antwortet ihm auf diese Fragen. Die Haushaltsausgabereste würden die Stadtverwaltung schon länger begleiten und man habe das Thema grundsätzlich im Blick. Die Höhe der gebildeten Reste ergebe sich teilweise auch aus dem Investitionsprogramm, da dort die Mittel solange übertragen werden, bis die Maßnahme vollständig abgeschlossen sei. Nichtsdestotrotz versuche die Stadtverwaltung darauf hinzuwirken, dass zuerst ältere Maßnahmen abgeschlossen und die Haushaltsmittel aufgebraucht werden, bevor neue Maßnahmen begonnen und neue Haushaltsmittel eingestellt werden.

 

Im Anschluss möchte Herr Dr. Rodenwaldt wissen, wie das Rechnungsprüfungsamt die uneingeschränkte Entlastung des Oberbürgermeisters empfehlen könne, wenn doch im Abschlussbericht bemängelt werde, dass die Stadt Celle nicht die gesetzlichen Vorschriften einhalte, da der Jahresabschlussbericht nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Jahres vorgelegt wurde. Frau Klein antwortet ihm daraufhin, dass nach § 129 Abs. 1 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der Jahresabschluss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen ist. In der Praxis gäbe es jedoch immer wieder Kommunen, welche diese Frist nicht einhalten und dessen Stand der erstellten Jahresabschlüsse noch weiter zurückliegt als der der Stadt Celle. Bei Genehmigung der Haushalte werden die Kommunen daher von der Kommunalaufsicht immer wieder dazu angehalten, die gesetzlichen Grenzen einzuhalten. Ziel der Kommunalaufsicht sei es nun, die Lücke zwischen den gesetzlichen Vorgaben und den tatsächlichen Beschlussfassungen der Jahresabschlüsse immer weiter zu schließen. Die zugehörige Bekanntmachung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport wird diesem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Stadt befinde sich grundlegend auf einem guten Weg mit einer positiven Entwicklung, da unter anderem der Jahresabschluss des Jahres 2023 dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorliege.

 

Herr Falkenhagen erkundigt sich, was in dem Bericht mit dem Begriff „systematische Fehl-buchungen“ gemeint sei und in wie vielen Fällen ein solcher Fehler entstanden sei. Dies beantwortet Herr Baacke dahingehend, dass bei Buchungen, die über Jahresgrenzen hinaus geschehen, Rechnungsabgrenzungsposten verwendet werden, welche die Buchungen den korrekten Haushaltsjahren zuordnen. Hierbei habe es ein Problem mit dem Haushaltspro-gramm H&H gegeben, welches sich aber bereits in der Behebung durch den Anbieter befindet. Eine ungefähre Anzahl der beschriebenen Vorfälle kann Herr Baacke jedoch nicht geben.

 

Herr Ohl fragt, ob genehmigte Haushaltsmittel, die nicht mehr für die eigentlich geplante Investitionsmaßnahme benötigt werden, zur Deckung von anderen Maßnahmen verwendet werden kann. Frau Mrotzek bejaht dies. Grundsätzlich können übrig gebliebene Mittel, die nicht gebraucht werden da die Maßnahme günstiger wurde als geplant oder in nicht mehr umgesetzt wird, zur Deckung von anderen Investitionsmaßnahmen verwendet werden. Ab einem Volumen von 40.000 € muss dies durch den Rat genehmigt werden. Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit dem geltenden Haushaltsrecht und der Haushaltssatzung der Stadt Celle.

 

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Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt einstimmig der Beschlussvorlage zu folgen.

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Anlagen zur Vorlage