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ALLRIS - Auszug

03.04.2025 - 22 Gestaltungssatzung "Altes Dorf Altencelle" - Au...

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Wortprotokoll

Beigeordneter Ohl dankt zunächst der Verwaltung, dass die Antworten zu den Einwohnerfragen des Herrn Klusmann, die sich mit der o. g. Thematik beschäftigen, vorab dem Rat zur Verfügung gestellt worden sind; dies sei bei der Entscheidungsfindung sehr hilfreich gewesen. Weiterhin führt er aus, dass es bisher keinen B-Plan für diesen Bereich gebe; deshalb sei es grds. nicht falsch, jetzt gewisse Rahmenbedingungen durch eine Gestaltungssatzung zu schaffen. Bezüglich des Geltungsbereichs stellt er den Antrag, im nordöstlichen Teil den dreieckigen Bereich rund um die Alte Dorfstraße / Oehlmannsweg noch mit einzubeziehen. Für eine Gestaltungssatzung sei es u. a. wichtig, ein gemeinsames Charaktermerkmal für diesen Ortskern zu finden, das gesichert werden soll. Dies sei für diesen Bereich eine schwierige Angelegenheit, doch solch eine Satzung müsse rechtssicher gestaltet werden und ggf. könne eine Gestaltungssatzung nicht alles abdecken, was gewünscht ist. Ggf. mache es Sinn, parallel ein B-Planverfahren voranzutreiben, um auf der sicheren Seite zu sein.

 

Ratsherr Taubenheim berichtet, dass im Jahr 1972 im Rahmen eines B-Plan-Verfahrens ein Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel gefasst worden sei, den Charakter des Altenceller Dorfes zu erhalten. Dieses Verfahren kam jedoch nicht zum Abschluss und als im Jahr 2023 der alte Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden sollte, habe sich der Ortsrat Altencelle dagegen ausgesprochen. Er habe vielmehr gefordert, dass im alten Dorf nur noch Bauvorhaben genehmigt werden sollen, die sich in Form und Dachneigung den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Aus heutiger Sicht sei dieses Ziel besser durch eine Gestaltungssatzung zu erreichen. Dem Ortsrat sei aber auch wichtig, dass neben dieser Einleitung des Verfahrens auch eine Veränderungssperre angeordnet werde, um weiteren Wildwuchs an Stadtvillen zu unterbinden. Die CDU-Fraktion werde dem heutigen Aufstellungsbeschluss zustimmen. Der Ortsrat Altencelle würde sich freuen, wenn der Rat sich diesem Votum anschließen würde. 

 

Nach dem Ende der Aussprache stellt der Ratsvorsitzende den nachfolgenden Beschlussvorschlag – bei Ziffer 1 ergänzt um den Änderungsantrag des Beigeordneten Ohl, den Geltungsbereich um den im nordöstlichen Teil liegenden dreieckigen Bereich rund um die Alte Dorfstraße / Oehlmannsweg zu erweitern – zur Abstimmung.

 

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Danach entscheidet der Rat einstimmig:

 

  1. Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung der Gestaltungssatzung "Altes Dorf Altencelle" gemäß § 84 Abs. 3 Nieders. Bauordnung (NBauO) i.V.m. § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) - inkl. Erweiterung des Geltungsbereichs um den im nordöstlichen Teil liegenden dreieckigen Bereich rund um die Alte Dorfstraße / Oehlmannsweg - wird beschlossen.

 

  1. Der Beschluss vom 03.05.1972 (AZ 61.26b.9 Ace) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 Ace „Altes Dorf“ wird aufgehoben.
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Anlagen zur Vorlage