Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

16.09.2025 - 19 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Celle...

Reduzieren

Beigeordnete Abenhausen erklärt, sie kritisiere das „Grünen-Bashing“, welches ihre Fraktion mittlerweile im Stadtrat erlebe. Sie halte dies für faktenfrei und wünsche sich eine Diskussion auf Sachebene. Darüber hinaus teilt sie mit, sie freue sich über den Einzug neuen Lebens auf dem ehemaligen Jugendherbergsgelände. Es sei positiv, dass dort ein Ort für barrierefreies Wohnen entstehe und gleichzeitig das alte Schul- bzw. Jugendherbergsgebäude erhalten bleibe. Die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Anwohnern und Investoren habe gut funktioniert, alle Beteiligten seien mit den Ergebnissen zufrieden. Es sei jedoch auch zu berücksichtigen, dass das ehemalige Jugendherbergsgelände nicht zum Dorfgebiet, sondern zum dörflichen Wohngebiet umgewandelt werde. Dieser Schritt dürfe nicht dazu führen, dass zukünftig Beschwerden über die angrenzende Viehhaltung eingehen. Auch dürfen keine Einschränkungen für die bäuerlichen Betriebe eintreten. Zudem müsse die Parksituation vor der ehemaligen Jugendherberge sensibel betrachtet werden, da ein Durchkommen von landwirtschaftlichen Maschinen weiterhin gewährleistet sein müsse. Sie schlage außerdem das „Hubergroup-Gelände“ als möglichen neuen Standort für die Jugendherberge vor.

Ratsherr Fuchs stimmt dem vollumfänglich zu. Besonders wichtig sei es, dass sich die geplante Wohnnutzung harmonisch in die dörfliche Umgebung einpasse und die Grundflächenzahl auf 0,4 festgelegt werde. Die Park- und Verkehrssituation müsse für Bewohner und Nachbarn einvernehmlich gelöst werden.

Danach entscheidet der Rat einstimmig wie folgt:

1. Dem Antrag des Vorhabenträgers Bauwerk Celle GmbH + Co. KG nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung des Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 „Gelände der ehemaligen Jugendherberge in Klein Hehlen“ der Stadt Celle im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird zugestimmt und die Einleitung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 164 der Stadt Celle "Gelände der ehemaligen Jugendherberge" wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage