12.11.2025 - 4 Haushaltsplan 2026/27 – Eigenbetrieb Celler Zuw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 12.11.2025
- Status:
- gemischt (Protokoll freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Eigenbetrieb Celler Zuwanderungsagentur
Herr Nothdurft erläutert, dass die Herausforderungen bei der diesjährigen Haushaltsplanung noch einmal größer waren, da durch den Doppelhaushalt gleich zwei Jahre geplant werden mussten.
Wesentliche Faktoren waren hier insbesondere die Entwicklung der Personalausstattung und der Personalkosten und, für die Zentrale Anlaufstelle (ZAS), die Entwicklung des Wohnungs-bestandes und der zu erhebenden Gebühren.
Im Stellenplan sind unterm Strich zwei neue Stellen erforderlich, die sich auf den Bereich der Unterkunft an der Hohen Wende beziehen (Sozialarbeit, Kinder- und Jugendbetreuung, Küche). Hier ist der Kostensprung von 2025 zu 2026 insofern mit 6,35 % höher als in anderen Abteilungen. In 2027 wurde bei gleichbleibendem Personalbestand, eine tarifliche Steigerung von ca. 2 % angenommen.
Bei der für das Land zu erbringenden Leistung lag die spezielle Herausforderung darin, die finanzielle Auskömmlichkeit vor dem Hintergrund der zahlreichen Faktoren für den Betrieb der Unterkunft an der Hohen Wende adäquat zu berücksichtigen. Hier spielen neben den Fixkosten von Personal, Wartungsverträgen, Abschreibungen etc. auch variable Kosten, im Hinblick auf die Auslastung, Versorgung, Energieverbrauch, eine Rolle. Auch hier wurde vorsichtig kalkuliert und zwar so, dass diese freiwillige Aufgabe ein Plus für den Eigenbetrieb aufweist. Notfalls wird hier im Rahmen der Nachverhandlung mit dem Land eine 5. Version der bestehenden Vereinbarung ausgehandelt.
Die ab 1.01.2026 in Kraft tretende neue Gebührensatzung wird zur gewissen finanziellen Stabilität im Bereich der Unterbringung geflüchteter Menschen führen. Entscheidend wird aber sein, wie sich die Zuweisungszahlen und damit auch der angemietete Wohnungsbestand entwickelt, insofern wurde hier vorsichtig kalkuliert. Sinkender Wohnungsbestand wird, auch beim Personalbedarf, zu besonderen Herausforderungen führen.
Insgesamt ergab die vorsichtige Planung allerdings für 2026 und 2027 negative Ergebnisse, die aber durch die allgemeine Rücklage der Jahre 2017 bis 2020 in Höhe von 2.983.488,55 € ausgeglichen werden kann. Die weiteren Planungen für die Jahre bis 2030 sind nur schwer zu kalkulieren.
Der Betriebsausschuss nimmt die Haushaltsplanung 2026 / 2027 zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Haushaltsplan der Celler Zuwanderungsagentur mit Stellenplan für den Doppelhaushalt 2026 / 2027 in der beratenen Fassung.
Anlagen zur Vorlage
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