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ALLRIS - Auszug

19.11.2025 - 5 Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfa...

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Wortprotokoll

Frau Thomsen merkt an, dass der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der Wählergemeinschaft Celle, Die Partei und der SPD stammen und nicht wie angegeben von der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt und der SPD. Im Anschluss führt sie aus, dass der Hintergrund des Antrages war, Einnahmen zu generieren, welche direkt der Kultur zugutekommen sollen und damit die Attraktivität der Stadt im Gesamten erhöhen könnten. Sie bedauert es, dass der Fokus sehr auf dem Argument liege, dass die Besucherzahlen einbrechen könnten, da diese Korrelation nicht nachweisbar sei.

 

Frau Schult bestätigt im Anschluss die Ausführungen von Frau Thomsen. Für sei es nicht nachvollziehbar, weshalb die DEHOGA auf den Standpunkt beharre, dass die Besucherzahlen der Stadt bei Einführung einer solchen Abgabe sinken würden. Hintergrund des Antrages seien zudem Synergieeffekte gewesen, welche man sich verspreche. Durch Mehreinnahmen könne mehr investiert werden, was wiederum mehr Menschen anlocke und längere Aufenthalte nach sich ziehen solle. Zudem sehe sie bei der Verwaltung der Abgabe keinen großen Mehraufwand aufgrund der Digitalisierung.

 

Frau Mrotzek führt daraufhin grundlegend aus, dass sie persönlich die Mehreinnahmen befürworte, jedoch die Bezeichnung der Abgabe irreführend sei. Eine solche Zweckbindung, wie sie im Antrag angestrebt werde, sei nicht möglich. Die Einnahmen würden immer dem gesamten Haushalt der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Für sie sei die Kulturlandschaft in Celle bereits gut und lebendig und die Ausgaben dementsprechend hoch. Zuletzt empfände sie es als unglücklich, wenn die Mehreinnahmen auch direkt wieder in voller Höhe ausgegeben würden.

 

Frau Schult entgegnet daraufhin, dass es immer hieße, dass an der Kultur gespart werden müsse. Man habe bereits viele Diskussionen geführt, dass Aufwendungen nicht durch die Stadt übernommen/gedeckt werden können. Zuletzt sei dies am Beispiel des Schlosstheaters deutlich geworden. Eine solche Kulturförderabgabe könne hierbei Abhilfe schaffen. Frau Mrotzek antwortet ihr darauf, dass die Stadt mit einer solchen Abgabe nicht automatisch mehr Kultur zur Verfügung stellen würde, sondern wahrscheinlich nur die Preissteigerungen der kommenden Jahre abfedern würde. Für sie sei daher fraglich, ob dies das Ziel zur Ver-wendung der Umsätze sein sollte.

 

Für Frau Schult sei aber bereits die Deckung der Personalkosten durch die Abgabe akzeptabel, da auf diese Weise zumindest keine Kultur abgebaut werden müsse.

 

Für Frau Thomsen gäbe es keine Argumente, die gegen die Einführung einer solchen Abgabe sprechen würden. Sofern die Stadt im selben Zuge auch eine entsprechende Satzung erstellt, sollte auch die Kommunalaufsicht die Abgabe nicht beanstanden. Frau Mrotzek entgegnet jedoch, dass die Abgabe niemals in ein Haushaltskonsolidierungskonzept mit aufgenommen werden könne, wenn die Mehreinnahmen in derselben Höhe direkt in die Kultur investiert würden.

 

Laut Herrn Rosenbaum habe man einen ähnlichen Antrag bereits vor einem Jahr behandelt. Auch im vorangegangenen Antrag sei die Diskussion um die Zweckbindung dieselben gewesen. Im letzten Jahr wurde von der Verwaltung geäußert, dass die Einnahmen einer solchen Abgabe in der Höhe ausreichend wären, um das Schlosstheater zu finanzieren. Sollte nach der Finanzierung der drei großen Kulturstätten Schlosstheater, Congress Union und Stadtbibliothek noch Finanzmittel übrig bleiben, könnte man diese dann zur Erweiterung der kulturellen Angebote nutzen. Eine Zweckbindung sollte seiner Ansicht nach möglich sein, auch wenn diese in dieser Form folglich primär dem Erhalt des kulturellen Angebots diene, wenn andern-falls die Belastung für den Gesamthaushalt so groß wäre. Frau Mrotzek antwortet ihm darauf, dass es laut der Abgabenordnung eine Zweckbindung nicht gäbe. Der Rat können jedoch nichtsdestotrotz weitere kulturelle Maßnahmen beschließen, da es unerheblich sei, ob die Deckung aus der Kulturförderabgabe oder dem Gesamthaushalt stamme. Jedoch würde aus ihrer Sicht der Kämmerin der Gesamthaushalt nicht entlastet werden, wenn die Mehreinnahmen der Abgabe auch zu Mehrausgaben führen würden.

 

Herr Falkenhagen führt aus, dass bereits 2018 ein Vertrag über Entschuldungshilfen mit dem Land geschlossen wurde, da die Stadt zu diesem Zeitpunkt eine hohe Verschuldung vorzu-weisen hatte. Dieser Vertrag laufe auch derzeit noch. Das Land Niedersachsen hielt der Stadt damals vor 12 Millionen € für freiwillige Leistungen auszugeben, was im Vergleich zu ähnlich großen Kommunen schon damals deutlich zu hoch gewesen sei. Ein Großteil dieser Gelder gingen und gehen vor allem in das Schlosstheater, die Congress Union und die Stadtbibliothek. Aus der Wirtschaft habe er zudem vernommen, dass die Einführung der Abgabe einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen nach sich ziehen würde. Dies werde begründet mit Problemen bei der Buchhaltung und der Abrechnung. Er werde die Einführung der Abgabe daher ablehnen, da er sich zudem auch frage, an welchen Stellen in den letzten Jahren die Kultur konkret abgebaut worden sei.

 

Frau Thomsen argumentiert, dass die Ausgaben grundsätzlich in allen Bereichen dauerhaft steigen würden. Die Lösung hierfür könne ihrer Ansicht nach nicht die Deckelung der Finanzierung durch die Stadt sein. Klar sei ihr auch, dass das Land seinen Verpflichtungen nicht nachkomme. Jedoch könne dies kein Grund sein, dass die Stadt ihren Teil nicht mehr erfülle. Die Bezeichnung der Abgabe sei ihr nicht so wichtig, sie könnte sich auch mit einem Namen wie City-Tax anfreunden. Zudem zeigt sie auf, dass die Abgabe keine Belastung für alle Be-sucher darstellen soll, da diese auch einen Gegenwert in Form von Gutscheinheften oder vergünstigten Eintritten erhalten könnten. Auch der Betrag von 4 € sei für ihr Empfinden moderat angesetzt.

 

Frau Schult entgegnet Herrn Falkenhagen auf die Äußerung, dass noch keine kulturellen An-gebote gekürzt werden mussten damit, dass in der letzten Spielzeit des Schlosstheaters bereits Produktionen abgesagt werden mussten. Für sie sei auch die Zahlung einer Kulturförder-abgabe in Höhe von 4 € kein Grund die Stadt Celle nicht mehr zu besuchen. In Nord- und Ostseestädten ist eine solche Abgabe Gang und Gäbe. Sie empfindet die Ablehnung daher als sehr bedauernswert, da mit diesem Antrag lösungsorientiert die Finanzierung der Kultur sichergestellt werden soll.

 

Herr Rosenbaum äußert unter Verweis auf die letzte Sitzung des Kulturausschusses, in welcher bereits viele Argumenten gegen die Einführung einer Kulturförderabgabe entkräftet worden seien. Er betont, dass man mit der weiteren Finanzierung der Kultur nicht die Bürger der Stadt belasten wolle. Stattdessen verlagere man das Thema somit auf die Touristen.

 

Frau Doneck erkundigt sich, ob eine Namensänderung der Abgabe eine Änderung bewirken würde. Frau Mrotzek verneint dies jedoch, da die Rahmenbedingungen bezüglich der Zweck-bindung gleich blieben.

 

Für Herrn Falkenhagen sei bereits der Ansatz falsch, beziehungsweise die Idee von Mehreinnahmen durch die Abgabe sei ein Trugschluss. In den kommenden Jahren werde die Stadt erhebliche Ausfälle der Einnahmen durch die Verringerung der Gewerbesteuer und der Umlagen verzeichnen, welche auch durch eine City-Tax nicht zu kompensieren sind. Laut ihm solle das Augenmerk der Verwaltung mehr auf Konsolidierung liegen statt auf dem Generieren von Mehreinnahmen. Nur durch diese Konsolidierung des Haushalts, von welcher die Kultur ausgenommen sei, in vergangenen Jahren habe man es geschafft, dass nun umfassend in Schulen und Straßen investiert werden könne.

 

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Beschluss:  Der Ausschluss empfiehlt bei 4 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen dem Antrag zu folgen.

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Anlagen zur Vorlage