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ALLRIS - Auszug

03.12.2025 - 18 Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfa...

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Wortprotokoll

 

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Ratsfrau Thomsen berichtet, dass Thema sei bereits vor einem Jahr im Rat diskutiert worden. Seitdem hätten sich die Argumente für sie noch einmal bekräftigt. Im Mai 2022 habe das Bundesverfassungsgericht rechtlich klargestellt, dass Kommunen von Übernachtungsgästen entsprechende Abgaben erheben dürften, sofern die Mittel zur Förderung der kommunalen Kultur verwendet würden. Viele deutsche Städte setzten solche Modelle bereits sehr erfolgreich um. Die Kulturlandschaft stehe zukünftig unter einem enormen Druck. So fehlten beispielsweise dem Schlosstheater in den kommenden Jahren große Summen, mit steigender Tendenz. Werde jetzt nicht gegen diese Entwicklung gesteuert, verliere Celle unwiederbringlich kulturelle Qualität und damit ein Stück seiner Stadtidentität. Von den Gegnern der Abgabe werde oft die Sorge geäußert, dass Besucher fernbleiben könnten. Bei der Abgabe solle es sich jedoch nicht um einen reinen Aufschlag handeln, sondern es solle auch ein Mehrwert für die Besucher geboten werden, z.B. in Form von Vergünstigungen. Darüber hinaus entstünde jedoch noch ein viel größerer Mehrwert, da die Abgabe in Kultureinrichtungen, Veranstaltungen und innovative Projekte fließen könne. Das Szenario, dass die Gäste fernblieben, lasse sich nicht valide belegen. Investitionen in das kulturelle Angebot trügen definitiv zur Attraktivität der Stadt bei. Die Verwaltungskosten seien kalkulierbar und überschaubar, sodass die Sorge hinsichtlich eines zu hohen Bürokratieaufwands nicht begründet sei. Ihre Fraktion habe sich von der Verwaltung gewünscht, dass diese Möglichkeitsräume aufgezeigt hätte, die Abgabe könne schließlich vielfältig gestaltet werden. Die bloße Ablehnung sei für sie nicht nachvollziehbar. Es gebe für Kommunen sehr wenige Möglichkeiten, Einnahmen zu generieren. Eine Kulturförderabgabe entlaste den städtischen Haushalt, schütze freiwillige Leistungen und ermögliche dringend notwendige Investitionen in die Daseinsvorsorge. Sie bitte den Rat daher um Zustimmung.

Ratsherr Trenkenschu erklärt, eine Kulturförderabgabe verursache sowohl für die Stadtverwaltung als auch für die Privatwirtschaft zusätzliche Bürokratie. Es brauche entsprechende Softwares und Personal, das die Aufgabe übernehme. Die Privatwirtschaft müsse die Kosten übernehmen, während die Kommune die Einnahmen der Abgabe generieren könne. Zusätzlich seien die Einnahmen nicht zweckgebunden, sodass die Gelder nicht sicher in die Kulturförderung fließen würden. Eine Kulturförderabgabe benachteilige den Wirtschaftsstandort Celle gegenüber den Nachbarkommunen und halte Besucher fern. Außerdem belaste die Abgabe Familien mit kleineren Einkommen überproportional stark. Es gehe letztendlich nur darum, immer tiefer in die Taschen der Bürger zu greifen.

Ratsfrau Schult erklärt, der Kulturabbau habe bereits begonnen, so fehlten beispielsweise dem Schlosstheater jährlich hunderttausende Euros. Touristen entschieden sich aufgrund der Fachwerkhäuser, insbesondere jedoch aufgrund der Kultur für einen Aufenthalt in Celle. Sie verstehe die Sorge über fernbleibende Gäste, es gebe jedoch viele Beispiele, die das Gegenteil belegten. Gäste kämen wegen des kulturellen Angebots, nicht aufgrund von niedrigen Hotelpreisen. Bei einer Abgabe i.H.v. 4 Euro pro Übernachtung, könne pro Jahr eine Million Euro eingenommen und in den Erhalt der Attraktivität Celles investiert werden. Die Alternative sei nicht der Status Quo sei, sondern weiterer Kulturabbau. Die Einführung einer Kulturförderabgabe sei eine Investition in den Tourismus. Die Touristen profitierten von den kulturellen Angeboten Celles, weshalb es nur fair sei, sie auch an den Kosten zu beteiligen.

Beigeordneter Brammer weist darauf hin, dass sämtliche gestellte haushaltsrelevante Anträge keine Einsparwege vorsähen. Ratsmitglieder müssten auch unpopuläre Entscheidungen treffen, die gleichwohl positive Folgen hätten. Er erinnere an die Verantwortung die der Rat für den Haushalt trage. Er wundere sich, dass die Mehrheitsgruppe keine Anträge gestellt habe, die den Haushalt verbesserten.

Beigeordneter Dr. Bischoff erinnert daran, dass das Thema bereits vor einem Jahr diskutiert worden sei. Die Position der CDU-Fraktion habe sich dazu nicht geändert. In einer Zeit, in der sämtliche Kosten für die Bevölkerung anstiegen, sei es nicht die richtige Maßnahme, eine neue Abgabe einzuführen und dem Bürger in die Tasche zu greifen. Viel sinnvoller sei der Ansatz, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und zu versuchen, dasselbe Angebot mit anderen Mitteln aufrechtzuerhalten. Im Ausschuss sei von der DEHOGA sowie aus der Wirtschaft der dringende Wunsch geäußert worden, diese Abgabe nicht einzuführen. Auch sei nicht jeder, der in Celle übernachte, ein Tourist. Zudem zahlten Touristen genauso für ihre Eintrittskarten. Er halte die Abgabe für nicht förderlich, die CDU-Fraktion werde den Antrag ablehnen.

Ratsfrau Flick erklärt, die kulturelle Infrastruktur Celles stehe unter wachsenden finanziellen Anforderungen. Um langfristig handlungsfähig bleiben zu können, werde ein Finanzierungsinstrument benötigt, das unabhängig von jährlichen Haushaltskämpfen wirke. Eine Kulturförderabgabe biete genau dafür einen sachlich fundierten Weg. Sie schaffe stabile Einnahmen und damit Planungssicherheit für kulturelle Einrichtungen. Zudem folge sie einem fairen Verursacherprinzip. Eine moderate Abgabe von nur wenigen Euros pro Nacht belaste die Besucher nur minimal, helfe aber erheblich beim Erhalt der vorhandenen Infrastruktur. Die Bürgerinnen und Bürger Celles würden dabei nicht zusätzlich belastet. Ferner stärke die Abgabe die kulturelle Vielfalt und Innovation. Zusätzliche Einnahmen könnten nicht nur die großen Einrichtungen sichern, sondern auch kleinere Projekte und Initiativen stärken. Sie appelliere daher an den Rat, dem Antrag zuzustimmen.

Erste Stadträtin Mrotzek erklärt, die Kulturförderabgabe werde mitnichten direkt der Kulturförderung zugeführt. Es handle sich um eine abgabenrechtlich abzuführende Steuer und fließe daher in den Haushalt. Darüber hinaus sei der Kulturetat immer gesteigert worden. Die Schwierigkeiten hinsichtlich des Schlosstheaters seien bekannt. Das Budget sei soweit ausreichend.

Ratsherr Espe teilt mit, dass jeder die Statistik heranziehe, die ihm gerade passe. Zur Wahrheit gehöre, dass die Übernachtungszahlen in Deutschland sänken. Dies liege daran, dass die Menschen immer weniger Geld zur Verfügung hätten. Seine Fraktion glaube daran, dass das Geld bei den Menschen und den Unternehmern bleiben sollte und daher keine weiteren Abgaben eingeführt werden sollten. Sie werde der Vorlage daher nicht zustimmen.

Beigeordnete Abenhausen erklärt, die Städte, welche bereits eine Kulturförderabgabe eingeführt hätten, funktionierten sehr gut, sogar besser als Celle. Darüber hinaus könne der Rat eine Satzung verabschieden, die eine Zweckbindung der Einnahmen festlege.

Oberbürgermeister Dr. Nigge teilt mit, er sei als Verwaltungschef selbstverständlich froh über jede Einnahme, die rechtlichen Argumente zögen jedoch. So lasse sich eine Zweckbindung nicht mit einer Satzung festlegen. Das Kulturbudget sei in der Vergangenheit von Jahr zu Jahr erhöht worden. Er selbst werde sich aus den besagten Gründen enthalten.

Bürgermeister Wille appelliert an die Fraktionen SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen, sich hinsichtlich des Schlosstheaters bei den Parteikollegen in der Landesregierung einzusetzen. Das Land stehe in der Verantwortung, die finanziellen Probleme im kulturellen Bereich zu lösen.

Bürgermeisterin Fiß merkt an, sie frage sich, was von der Kulturförderabgabe tatsächlich übrigbleibe, wenn Gutscheine ausgestellt werden sollten. Es sei als Ergebnis lediglich mit einem erhöhten Bürokratieaufwand für die Hoteliers zu rechnen.

Ratsherr Dr. Jochim erklärt, bisher sei die Förderung aller kultureller Einrichtungen aus dem Haushalt möglich gewesen. Der Rat sei in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass ausreichend Geld für diese Einrichtungen vorhanden seien. Einnahmen i.H.v. einer Million Euro, abzüglich der angesprochenen Gutscheine, seien bei Weitem nicht ausreichend, um alle kulturellen Einrichtungen zu fördern. Sinnvoller sei eine moderate Erhöhung der Eintrittsgelder in den Einrichtungen, in welchen die finanziellen Mittel derzeit nicht ausreichten.

Beigeordneter Ohl spricht sich dafür aus, die Kulturförderabgabe jetzt einzuführen, da nicht feststehe, ob auch in den kommenden Jahren ein ausreichend hohes Kulturbudget zur Verfügung stehe. Ziel solle es zudem sein, nicht nur den Status Quo zu erhalten, sondern die kulturellen Angebote weiter auszubauen.

 

Der Rat beschließt mehrheitlich die Ablehnung der Einführung einer Kulturförderabgabe in Höhe von 4 Euro pro Person/Nacht ab 18 Jahren, 2 Euro für Jugendherbergen und Campingplätze zum 01.04.2026.

 

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Anlagen zur Vorlage