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ALLRIS - Auszug

12.03.2026 - 11 Grundsatzbeschluss zum sogenannten Bau-Turbo

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Wortprotokoll

Aus der CDU-Fraktion wurde zunächst kritisch angemerkt, dass die Beschlussvorlage erst am späten Montagnachmittag zugegangen sei, sodass keine Zeit zur Vorbereitung und zur Abstimmung in der Fraktionssitzung gewesen sei.

 

Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Wohnen im Gewerbegebiet sowie im Außenbereich bleib weiterhin unzulässig und werde auch nicht durch den Bau-Turbo legalisiert. Mit dem Grundsatzbeschluss solle erreicht werden, dass Bauvorhaben ab 20 Wohneinheiten oder 5000 m² Grundstücksfläche im Außenbereich erst durch den Rat behandelt werden; die Beteiligung der Fachämter bleibe auch bei Verfahren nach Bau-Turbo bestehen.

 

Zur kritischen Äußerung der SPD-Fraktion, dass der Bau-Turbo in Celle nicht erforderlich sei, teilt die Verwaltung mit, dass eine Nichtanwendung rechtlich nicht möglich sei. Mit den Leitlinien zum Bau-Turbo bestehe die Möglichkeit, Bauhöhen zu begrenzen und zusätzliche Stellplätze zu fordern, die über die Regelungen der NBauO hinausgingen. Zum Vorschlag der CDU-Fraktion, die Leitlinien nach zwölf Monaten zu überprüfen besteht Konsens. Die Verwaltung wird diese Überprüfung nach zwölf Monaten zu veranlassen.

 

Der Ausschuss gibt bei 6 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgende Beschlussempfehlung:

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  1. Der Rat der Stadt Celle stimmt den Leitlinien für die Zulässigkeit von Vorhaben im Wohnungsbauturbo (siehe Punkt 1 der o. g. Vorlage: Grundsätze der Anwendbarkeit) zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Celle stimmt dem Grundsatzbeschluss zum Zustimmungsverfahren der Gemeinde (siehe Punkt 2 der o. g. Vorlage:  Abschichtung der Zustimmung der Gemeinde) zu.
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Anlagen zur Vorlage