22.11.2011 - 5 Papierloses Büro für Ratsmitglieder
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 22.11.2011
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- Vorzimmer FB 1
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 28.09.2010 dem neuen Rat zur Beratung vorgelegt werden soll.
Im Ausschuss besteht Einigkeit, dass man neuen Medien gegenüber offen sein sollte, jedoch noch Informationsbedarf u. a. bezüglich der Erfahrungswerte in anderen Kommunen bestehe. Sieht die Aufwandsentschädigung eine Pauschale für Materialkosten vor? Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ein Ratsmitglied trotz Beschluss auf die Papierform besteht?
Seitens der Verwaltung wird der momentane aufwendige Ablauf der Vorlagenerstellung bis zur Zustellung skizziert und zugesagt, zur nächsten Sitzung eine Ergänzungsvorlage zu erstellen.
Die CDU-Fraktion schlägt vor, den ersten Satz des Beschlusses wie folgt umzuformulieren: Der Rat ist grundsätzlich damit einverstanden, künftig die Sitzungsunterlagen nur noch in digitaler Form zu erhalten.
Der Ausschuss vertagt mit 5 Ja-Stimmen die Entscheidung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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113,4 kB
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