29.11.2011 - 5 Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 29.11.2011
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert anhand der Vorlage den Sachverhalt und geht kurz auf das bisherige Verfahren ein.
Dem Ausschuss werden verschiedene Karten des Überschwemmungsgebietes sowohl der unteren als auch der mittleren Aller und der Lachte gezeigt.
Das Überschwemmungsgebiet der Lachte berührt weitestgehend keine Siedlungsflächen.
Das Nds. Wassergesetz fordert die Festlegung von Überschwemmungsgebieten im Rahmen einer Verordnung. Maßgebliche Grundlage ist dabei das HQ100, welches statistisch gesehen nur alle 100 Jahre auftritt. Dabei wird Bezug genommen auf Niederschlagsstatistiken und Schmelzwassereinflüsse. Aufgrund hydraulischer Abflussberechnungen fließen bei einem HQ100 rund 39 m³/sec. von der Lachte in die Aller.
Die Verordnung zielt darauf ab, in festgesetzten Überschwemmungsgebieten Nachteile des Abflussverhaltens durch Verbot von Verbauungen auszuschließen. Damit sind die Überschwemmungsflächen formal vor negativen hochwasserschädlichen Eingriffen gesichert.
Als Untere Wasserbehörde ist die Stadt Celle für den Erlass der Verordnung zuständig.
Die Verwaltung erläutert ausführlich, wie die einzelnen Einwendungen behandelt worden sind, die nach vorheriger Auslegungsfrist von einem Monat verfahrensrelevant vorgetragen worden sind.
Nach Vorstellung der einzelnen Bestimmungen in der Verordnung strebt die Verwaltung eine baldige Inkrafttretung der Verordnung an, damit die in der Verordnung definierten Freistellungsregelungen möglichst bald angewendet werden können, um die derzeitige vorläufige strenge Übergangssicherung aufheben zu können.
Fragen des Ausschusses werden beantwortet.
Das Ausbreitungsgebiet des HQ100 wird vom Gewässerkundlichen Landesdienst als Bemessungsgrenze vorgegeben. Die Berechnung fußt auf der Annahme, dass ein 100-jähriges Hochwasser auf ein 10-jähriges Hochwasser der Aller trifft. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein 100-jähriges Hochwasser der Lachte auf ein 100-jähriges Hochwasser der Aller trifft, die einen ganz anderen Einzugsbereich als die Lachte hat.
Bauliche Anlagen bedürfen der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde. Grundsätzlich sind Beeinträchtigungen des Rückhalteraumes des Hochwassers adäquat auszugleichen.
Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Vorlage einstimmig:
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Lachte im Gebiet der Stadt Celle einschließlich Verordnungskarte und Begründung gem. den Anlagen 1 bis 3.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
42,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
681,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
78,6 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
40,4 kB
|
