16.12.2011 - 10 Papierloses Büro für Ratsmitglieder
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Fr., 16.12.2011
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- Vorzimmer FB 1
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ratsherr Müller führt aus, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Er führt aus, dass man im Laufe der Ratsperiode so geschätzt 4 Millionen Blatt Papier einsparen werde. Der Rat sollte sich der neuen Technik stellen und für sich nutzen.
Ratsherr Wilhelms erklärt, dass das Ratsinformationssystem Allris, welches bereits seit 2004 online sei, nicht so genutzt werde, wie man es könnte. Die neue Technik werde für alle eine große Erleichterung bringen. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Ratsfrau Knabe erklärt für ihre Fraktion, dass diese mit Bedenken zustimmen werde. Sie führt Umweltaspekte an.
Bürgermeister Gevers erklärt, dass er Verständnis für Kolleginnen und Kollegen habe, die gegenüber neuer Technik Berührungsängste hätt. Aus diesem Grund könne und müsse jeder für sich persönlich entscheiden, ob er der Einführung des Papierlosen Büros zustimmen werde.
Ratsherr Blidon verwehrt sich gegen das vorgebrachte Argument der Kosteneinsparung bei der Einführung des Papierlosen Büros. Es gehe vielmehr um eine Grundsatzentscheidung.
Der Rat beschließt bei 3 Enthaltungen einstimmig wie folgt: Der Rat ist grundsätzlich damit einverstanden, künftig die Sitzungsunterlagen nur noch in digitaler Form zu erhalten. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert,
a) ein Konzept zur Einführung eines papierlosen Büros für Ratsmitglieder zu erstellen.
b) Gleichzeitig sind dafür Schulungen vorzubereiten und anzubieten.
c) Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Beschaffung von Tablet-PCs für die Ratsmitglieder vorzunehmen und für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat bereitzustellen sowie die dafür einmaligen und laufenden Kosten der Nutzung zu tragen.
d) Dazu werden die Haushaltsmittel entsprechend der Kostenschätzung spätestens zum 2. Nachtrag 2011/12 eingestellt.
e) Die damit einhergehenden Kosteneinsparungen sind im Haushalt sowie in Stellenplan darzustellen.
