01.02.2012 - 3 2. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungspl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 01.02.2012
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende begrüßt Frau Dr. Strohmeier vom Büro Infraplan und überträgt ihr das Wort. Frau Dr. Strohmeier erläutert die Planung, insbesondere weist sie darauf hin, dass aufgrund der bestehenden Überschwemmungsgebiete die Baufenster nicht verändert werden und auch die Gebäude weitestgehend bestehen bleiben sollen.
Auf die Nachfrage der Fraktion Unabhängige Bürger für Celle nach der Erschließung dieser Fläche teilt die Verwaltung mit, die Erschließung werde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren bei einer Nutzungsänderung grundsätzlich geprüft.
Im Anschluss erfolgte einstimmig der Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die zum Entwurf zur 2. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 64 77er Straße / Süd und zur 1. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 92 Burgstraße / Nord der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
· Der Stellungnahme des Landkreises Celle Abt. Brandschutz mit Schreiben vom 15.07.2011 wird entsprochen.
· Der Stellungnahme des Landkreises Celle Abt. Regionale Raumordnung mit Schreiben vom 15.07.2011 wird entsprochen.
· Der Stellungnahme des Zweckverband Abfallwirtschaft mit Schreiben vom 21.06.2011 wird entsprochen.
· Der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, Geschäftsstelle Celle mit Schreiben vom 22.06.2011 wird entsprochen.
Die 2. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 64 77er Straße / Süd und die 1. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 92 Burgstraße / Nord der Stadt Celle mit den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) beschlossen und der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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618,8 kB
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