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ALLRIS - Auszug

15.03.2012 - 7 Änderung der Förderrichtlinien des Klimaschutzf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt.

 

Die FDP-Fraktion vertritt die Auffassung, dass die gesamte Förderung 49 % der zuschussfähigen Aufwendungen nicht überschreiten dürften und daher hiervon keine Ausnahmen möglich sein sollten. Die FDP-Fraktion bittet, hierüber gesondert abzustimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt mit 7 Ja-Stimmen, einer Neinstimme und einer Enthaltung:

 

Die Förderrichtlinie des Klimaschutzfonds Celle vom 16.12.2010 lässt unter Nr. 3.3 Ausnahmen zu einer  49%igen Förderung zu.

 

 

 

Danach empfiehlt der Ausschuss entsprechend der Vorlage einstimmig:

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Ziff. 2. Nds. Kommunalverfassungsgesetz die Änderung der Förderrichtlinie des Klimaschutzfonds Celle vom 16.12.2010 in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage