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ALLRIS - Auszug

22.03.2012 - 13 Überplanmäßige Auszahlungen für die Wasserkraft...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Cewe führt aus, dass bei dieser Thematik noch zu viele Fragen unbeantwortet seien, z. B. :

 

-          wieso werden rd. 30 Jahre alte Turbinen gekauft, bevor Sachversndige diese begutachtet haben?

-          gibt es einen Investitionsplan?

-          wie teuer waren die Turbinen und die Wasserrechte?

-          wie ist die Gewährleistung auf die erneuerten Turbinen geregelt?

-          mit welchen Folgekosten muss ggf. noch gerechnet werden?

 

Hier müssten erst verlässliche Informationen vorliegen, bevor eine so weitreichende Entscheidung getroffen werden soll.

 

Oberbürgermeister Mende weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage die notwendigen Infos enthalte. Seit 2008 habe man sich mit der Frage des Ankaufs beschäftigt und 2009 sei entschieden worden, den Erwerb zu realisieren. Er sei sich sicher, dass auf der Grundlage der damaligen Parameter korrekt entschieden worden sei. Die Turbinen seien seit 30 Jahren im Einsatz und da wäre wohl r jeden nachvollziehbar, dass diese technischen Anlagen so langsam abgängig sind. Der Gebäudewert sei zu vernachlässigen, entscheidend sei vielmehr das erworbene Wasserrecht. Dieses Recht und die daraus resultierenden Einnahmen stünden dauerhaft zu und deshalb würden sich die Investitionen auf jeden Fall rechnen. Die im Raum stehende Kostensteigerung habe sich erst offenbart, als die Turbine freigelegt worden sei. Er bittet um Zustimmung für die überplanmäßige Auszahlung.

 

Ratsfrau Langhans erklärt, dass ihre Fraktion hier zustimmen werde, gleichzeitig verweist sie auf den eingebrachten Antrag Nr. 29/2012 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen "Kurzfristige Veräerung der Wasserkraftanlage Mühlenaller und des Rathsmühlengebäudes an die Stadtwerke Celle". Ob die reparierte Turbine die Vibrationen weiter minimieren werde, sei noch offen.

 

Beigeordneter Rentsch führt aus, dass der Komplex „Rathsmühle“ zurzeit wenig Freude mache. Beim damaligen Kauf sei eine vorherige Überprüfung der Turbine kaum möglich gewesen, da die Turbine im Betrieb und somit gänzlich unter Wasser gewesen sei. Der Gutachter habe jetzt eine Reparatur der Anlage für sinnvoll und wirtschaftlich erachtet und diese Investitionen würden sich in ca. 3 Jahren amortisieren.

 

Ratsherr Schoeps gibt an, dass es hier vorrangig um die Frage gehe, ob zukünftig immer noch Einnahmen aus der Stromgewinnung in Höhe von rd. 140.000,-€ generiert werden sollen. Dies werde von der WG-Fraktion befürwortet und deshalb werde sie dieser überplanmäßigen Auszahlung zustimmen.

 

Beigeordneter Dr. Bischoff erklärt, dass sich die CDU-Fraktion gut informiert fühle, deshalb müsse er den diesbezüglichen Ausführungen des Ratsherrn Cewe widersprechen. Es werde immer wieder diese Legende „Millionengrab“ ins Feld geführt, dabei rechne sich dieses Vorhaben, wenn man die Abschreibungen außen vor ließe. Nach der Instandsetzung werde die Turbine ruhiger laufen und die zusätzlichen Kosten würden sich in rd. 3 Jahren amortisieren. Da die in Rede stehenden Ausgaben überschaubar seien, bittet er um Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung.

 

Ratsherr Blidon erklärt, dass er zum jetzigen Zeitpunkt dieser Ausgabe nicht zustimmen könne, da noch nicht geklärt sei, ob der ganze Komplex ggf. veräert werden solle. Wenn ein kurzfristiger Verkauf erfolgen würde, bekäme man die jetzt vorgesehenen Investitionen nicht zurück.   

 

Ratsherr Müller berichtet, dass er den Ausführungen des Beigeordneten Dr. Bischoff voll und ganz zustimme.

 

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Abschließend entscheidet der Rat einstimmig bei 1 Enthaltung wie folgt:

 

Die überplanmäßige Auszahlung einer zusätzlichen Investition in die Wasserkraft nach § 117 NKomVG in Höhe von 62.800 € incl. Umsatzsteuer wird beschlossen. Die Deckung erfolgt aus dem Ansatz GHS Groß Hehlen, Erweiterungsmaßnahme (211000.0960352).

 

Der Beauftragung des vorliegenden Angebotes der B. Maier Wasserkraft GmbH für die Instandsetzung und Montage der Wasserkraftanlage unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Optimierungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Ausführung der angebotenen Leistungen wird zugestimmt.