10.05.2012 - 9 Außerplanmäßige Auszahlung für den Neubau der F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 10.05.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Dr. Hörstmann trät vor, dass diese Vorlage bei ihm Stirnrunzeln verursacht habe, denn es stelle sich die Frage, ob diese Ausgabe nicht vorhersehbar gewesen sei. Es sei nicht das erste Mal, dass der Rat gewisse Erfordernisse für den Neubau der Feuerwehr nachfinanzieren müsse, obwohl diese im Rahmen der Gesamtplanung eigentlich bekannt sein müssten. Weiterhin werfe der Deckungsvorschlag aus dem Ansatz für die Erweiterungsmaßnahme an der GHS Groß Hehlen Fragen auf; hier bittet er um Auskunft, wie es mit dieser Schule weitergehen solle. Die betroffenen Eltern würden jetzt Antworten erwarten.
Ratsmitglied Müller führt aus, dass er im Aug. 2010 schlaflose Nächte gehabt habe, da damals der Neubau der Feuerwehr beschlossen worden sei. Beigeordneter Dr. Bischoff habe damals dazu ausgeführt, dass ein Betrag von 8 Mio. Euro für die Sanierung der Feuerwehrhauptwache am bisherigen Standort nicht vorhanden sei, deshalb leiste man sich 14 Mio. Euro für den Neubau der Feuerwehrhauptwache. Bei der jetzigen Abwicklung des Neubaus falle auf, dass vermehrt Geld nachgeschossen werden müsse, um das Vorhaben zu realisieren. Durch solche zusätzlichen Zuschüsse könne solch ein Großprojekt schnell zu einer übermäßigen Überschuldung führen, da die ganze finanzielle Bandbreite nicht überschaubar sei. Jetzt sei dieses Bauvorhaben jedoch nicht mehr zu stoppen und man müsse diese außerplanmäßige Auszahlung mittragen. Zukünftig sollte man bei der derzeitigen Haushaltslage keine Großprojekte mehr planen, sondern den Schwerpunkt besser auf die Pflege und Unterhaltung der vorhandenen Objekte legen.
Stadtbaurat Dr. Hardinghaus führt aus, dass hier erst geklärt werden musste, wer für die anfallenden Kosten zuständig ist. Deshalb seien diese finanziellen Aufwendungen damals nicht in den Vertrag für das ÖPP-Projekt mit aufgenommen worden. Ebenso konnte eine Veranschlagung der erforderlichen Haushaltsmittel nicht vorgenommen werden. Infolgedessen sei nun eine außerplanmäßige Auszahlung für diese Erschließungskosten notwendig. Als Deckungsvorschlag sei der Ansatz für die Erweiterungsmaßnahme an der GHS Groß Hehlen genommen worden, da die vorgesehenen Planungen für diesen Schulstandort derzeit auf Eis gelegt seien.
Beigeordneter Zobel weist auf einen Satz in der Vorlage VZ/0154/12 hin: In der Leistungsbeschreibung Bau, die Vertragsbestandteil des ÖPP-Projektes ist, wurde vereinbart, dass die Kosten für diese Anschlüsse nicht vom Auftragnehmer zu tragen sind. Somit habe also festgestanden, dass hier die Stadt zuständig ist. Er gehe vielmehr davon aus, dass die Veranschlagung dieser Haushaltsmittel einfach vergessen worden sei. Die Fraktion der Bündnis 90 / Die Grünen habe damals diesem ÖPP-Projekt nicht zugestimmt; jetzt kämen peu à peu neue Aufwendungen hinzu und dies sei kein ehrlicher Umgang mit solch einem Großprojekt. Aus diesem werde seine Fraktion hier nicht zustimmen, warum die Fraktion DIE LINKE/BSG ihre Zustimmung geben werde, sei ihm völlig schleierhaft und absolut inkonsequent.
Beigeordneter Dr. Bischoff trägt vor, dass ihn Ratsherr Müller falsch zitiert habe. Er habe damals ausgeführt, dass es keinen Sinn mache, in eine marode Feuerwehrhauptwache weitere 5-6 Mio. Euro zu investieren, da in den Folgejahren noch weitere Ausgaben folgen würden. Hier sei es sinnvoller in einen neuen Standort für die Feuerwehrhauptwache zu investieren, da dann in den nächsten 30 Jahren Ruhe sei. Im Übrigen sei er auch über diese außerplanmäßigen Aufwendungen sehr erstaunt, denn jeder Bauherr würde solche Kosten für Gas-, Strom und Telefonnetze stets mit einplanen. Er bittet die Verwaltung, die bisherigen Mehr- und Minderkosten für dieses Projekt aufzulisten und dem Rat zur Verfügung zu stellen. Bezüglich des in Rede stehenden Deckungsvorschlags weist er darauf hin, dass es besser gewesen wäre, hierfür die Mittel für die überflüssige Baumaßnahme in der Sprengerstraße / Lüneburger Straße zu nehmen anstatt die für die Schule in Groß Hehlen vorgesehenen Mittel zu verwenden.
Ratsherr Blidon erklärt, dass er hier erforderlich sei, die Feuerwehr mit den notwendigen Anschlüssen an die öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungsnetzen zu versehen, denn alles andere mache einfach keinen Sinn. Insoweit stimme er den Ausführungen des Ratsherrn Müller zu.
Abschließend entscheidet der Rat mehrheitlich mit 9 Nein-Stimmen wie folgt:
Der Rat beschließt gem. § 117 NKomVG die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 168.000 für die Erschließungskosten der Feuerwehrhauptwache an die öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungsnetze sowie Anpassungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum. Die Deckung erfolgt aus dem Ansatz für die Erweiterungsmaßnahme an der Grund- und Hauptschule Groß Hehlen (211000.7871130).
