14.06.2012 - 9 Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 14.06.2012
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Tief- und Landschaftsbau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Dr. Hörstmann trägt vor, dass diese neue Satzung schlichtweg bedeute Der Bürger wird zur Kasse gebeten!. Dabei sei nicht klar, welche finanziellen Belastungen auf die Bürger zukommen. Insbesondere habe sich die Situation für die Eigentümer von Eckgrundstücken verschärft, da in der alten Satzung noch Vergünstigungen für diesen Personenkreis enthalten gewesen seien; jetzt würde man diese voll zur Kasse bitten. Weiterhin sei in der alten Satzung geregelt gewesen, dass bei der laufenden Unterhaltung und bei der Instandsetzung von Straßen Beiträge nicht erhoben werden. In dem neuen Satzungsentwurf sei dieser Passus nicht mehr enthalten und somit stelle sich die Frage, inwieweit hier zusätzliche Kosten auf die Bürger zukommen. In den Beratungen sei die Verwaltung gebeten worden, eine Synopse vorzulegen, um die Veränderungen besser nachvollziehen zu können. Diese Synopse liege dem Rat bis heute nicht vor. Deshalb stellt Bürgermeister Dr. Hörstmann den Antrag, heute keinen Beschluss über die neue Satzung zu fassen, bis die tatsächlichen finanziellen Mehrbelastungen für die Bürger klar ermittelt und dargestellt worden seien.
Stadtbaurat Dr. Hardinghaus führt aus, dass es hier formal um die Neufassung der bestehenden Straßenausbaubeitragssatzung von 1988 gehe, bei der die gültige Rechtsprechung berücksichtigt werden solle. Den rechtlichen Rahmen bilde das Nds. Kommunalabgabengesetz. Die Erstellung einer Synopse habe keinen Sinn gemacht, da die zahlreichen Veränderungen und Ergänzungen, die nahezu jeden Paragraphen dieser Satzung betroffen haben, zu Lasten der Übersichtlichkeit gegangen wären. In den politischen Beratungen sind jedoch diverse vergleichende Beispielrechnungen dargestellt worden, so dass die geplanten Veränderungen nachvollziehbar gewesen seien. Die besondere Situation bei den Eckgrundstücken sei bekannt, jedoch müsse berücksichtigt werden, dass eine Ermäßigung entweder zu Lasten der Anlieger in einer Abrechnungseinheit oder zu Lasten des allg. Steuerzahlers gehe. In beiden Fällen seien erhebliche juristische Angriffsflächen zu befürchten. Eine Erleichterung könne bei den Ablöseverträgen dergestalt erreicht werden, dass ein 3%iger Nachlass zugunsten des Beitragspflichtigen vereinbart werden kann. Das Instrument der Ablösung dürfe jedoch nicht dazu eingesetzt werden, um den Ablösebereiten besonders günstige Konditionen zu gewähren; hier seien enge Grenzen gesetzt. Allerdings dürfe der Zinsvorteil, der der Gemeinde durch die vorzeitige Zahlung entsteht, zugunsten des Ablösenden berücksichtigt werden. Insofern sei die 3%-Regelung rechtlich vertretbar. Seit November 2011 befinde sich der neue Satzungsentwurf in der politischen Beratung und anhand der erstellten Ergänzungsvorlagen sowie des Beratungsverlaufs sei erkennbar, wie intensiv dieses Thema beraten wurde und wie viele Anfragen beantwortet worden sind. Um zukünftig möglichst rechtssicher handeln zu können, bittet die Verwaltung die in Rede stehende Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen.
Ratsfrau Schrader stellt ebenfalls den Antrag, heute keinen Beschluss über die neue Satzung zu fassen. Es sei immer davon die Rede gewesen, dass die neue Satzung gerechter sein solle als die alte Fassung. Hier habe sie jedoch Bedenken, insbesondere sei nicht auf die Anregung eingegangen worden, dass sog. Nordhorner mit in die Prüfungen einzubeziehen. Ggf. seien hier noch Anpassungen möglich, die die Bürger entlasten.
Beigeordneter Ehlers sei sehr erstaunt über die heutigen Wortbeiträge. In den zahlreichen Ausschusssitzungen seien diese Fragen nicht gestellt worden, lediglich die CDU-Fraktion habe das laufende Verfahren kritisch begleitet und dezidiert Fragen an die Verwaltung gestellt, die im Nachgang dann hinreichend beantwortet worden sind. Jedem sei klar, dass solche Satzungen nicht populär sind und dass solch ein Beschluss, der die Bürger belaste, schwer falle. Der Rat sei verpflichtet, die erforderlichen Regelungen in der Satzung ausgewogen zu gestalten, denn sie dürfen nicht dazu dienen, den städtischen Haushalt zu sanieren. Der erste vorgelegte Entwurf sei sehr verwaltungslastig gewesen, doch auf Forderung der CDU-Fraktion seien Anpassungen vorgenommen worden (z. B. die Anhörung der Bürger in Rahmen von Bürgerversammlungen usw., die 3%ige Nachlassregelung). Bezüglich der besonderen Situation bei Eckgrundstücken fordert die CDU-Fraktion eine sog. Härtefall-Regelung, damit Eigentümer bei solch einer Veranlagung nicht in eine finanzielle Notlage kommen, die ihr Eigentum gefährdet.
Beigeordneter Rentsch erklärt, dass in diesem Verfahren lange und ausgiebig diskutiert worden sei. Es entstehe hier der Eindruck, dass die Stadt möglichst viel verdienen wolle, sie lege jedoch nur die anfallenden Kosten auf die Anlieger um. Die vorgeschlagene Härtefall-Regelung könne man mittragen.
Beigeordneter Zobel gibt an, dass diese Angelegenheit nochmal in den Ausschüssen beraten werden sollte, da hier wie die CDU-Fraktion selber durch die Beantragung einer Härtefall-Regelung festgestellt hat eine Unwucht in der Satzung enthalten ist, die zu Lasten der Bürger gehe. Hierbei sollten Alternativ-Modelle wie z. B. in Nordhorn mit betrachtet werden.
Der Oberbürgermeister führt aus, dass hier in der Ratssitzung völlig neue Aspekte eingebracht werden, die eigentlich in den Ausschusssitzungen hätten vorgebracht werden müssen. Im Übrigen würden nicht nur die Ratsfraktionen, sondern auch die Verwaltung die Bürgerinteressen vertreten und berücksichtigen. Die Verwaltung sei nicht willens, den Haushalt über solche Satzungen zu sanieren, dies sei rechtlich und faktisch gar nicht möglich, da solche Regelungen vollständig der gerichtlichen Überprüfung unterlägen. Deshalb sei eine Satzung erforderlich, die vor den Gerichten standhalte; insofern sei die gültige Rechtsprechung in die neue Satzung mit eingeflossen. Der Oberbürgermeister bittet um Zustimmung zur neuen Satzung.
Ratsherr Blidon stört sich an dem Umstand, dass umfangreiche Beratungen stets dazu führen sollen, im Rat keine Fragen mehr zu stellen bzw. Bedenken zu äußern. Sofern dies für die Sache dienlich sei, müssten Nachfragen und Kritiken erlaubt sein.
Ratsherr Schoeps gibt an, dass die Verwaltung umfassende Erläuterungen in den Beratungen gegeben habe. Seines Erachtens sei diese Thematik jetzt entscheidungsreif, gleichzeitig befürworte er auch die in Rede stehende Härtefall-Regelung.
Ratsfrau Knabe weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion in den Ausschuss-Sitzungen mehrfach auf das sog. Nordhorner Modell hingewiesen habe. Die Verwaltung sei gebeten worden, hierzu Stellung zu nehmen.
Nach dem Abschluss der umfangreichen Diskussion stellt der Ratsvorsitzende die beiden Anträge der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, heute keinen Beschluss in der Sache zu fassen und diese Thematik in die Ausschüsse zurück zu verweisen, zur Abstimmung. Diese Anträge werden vom Rat mehrheitlich abgelehnt.
Danach beschließt der Rat mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen die der Vorlage BV/0524/11-1 als Anlage beigefügte Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung in der in Absatz 1 zu § 14 Ablösung geänderten Fassung dieser Ergänzungsvorlage (3 % Nachlass).
