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ALLRIS - Auszug

14.11.2012 - 5 Verkehrsregelung in der Schuhstraße - Anträge N...

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Wortprotokoll

Fachbereichsleiter Herr Hanssen stellt den Beschlussvorschlag für die Schuhstraße vor. Er verdeutlicht, dass die derzeitige Regelung aus der Sicht der Verwaltung nicht geändert werden müsse, die Politik aber anders entscheiden nne. Bewusst wurde der Beschlussvorschlag weggelassen, so könne in den Gremien ein eigenes Meinungsbild erstellt werden. Ratsherr Ohl stellt die vorgelegten Statistiken gesamt in Frage, letztendlich gehe es um die Anlieger in der Schuhstraße. Er berichtet, dass seine Veranstaltung in der Schuhstraße im Frühjahr gut besucht gewesen sei und der Antrag das Meinungsbild der Anwesenden widerspiegele. Ratsfrau Fudeus gibt ihren Eindruck wieder, dass nach Geschäftsöffnungszeiten der Verkehr weniger werde. Außerdem gibt sie zu bedenken, dass bei früherer Schließung der Straße die zwei Schwerbehindertenparkplätze wegfielen, die häufig durch Kinobesucher genutzt würden. Eine frühere Schließung stelle eine Benachteiligung der Schwerbehinderten dar. Ortsratsmitglied Kielhorn teilt mit, dass er als langjähriger Anwohner sich nicht übermäßig gestört fühle und er gibt zu bedenken, dass gerade junge Kinobesucher dann schlechter von ihren Eltern abgeholt werden könnten. Ortsratsmitglied Müller hat häufig den Eindruck, dass die Geschwindigkeit nicht eingehalten werde und es ein Stück weit Lebensqualität hätte, auf den Verkehr nach Geschäftsschluss zu verzichten. Schwerbehinderten könne man Parkplätze am Heiligen Kreuz schaffen, dort könnten auch die Kinder abgeholt werden. Ortsbürgermeisterin Jahnke berichtet, dass sie sehr häufig von Bürgern und Gastronomen wegen des Lärmes angesprochen werde. Die Verwaltung erklärt, dass es regelmäßige Zählungen des Verkehrs auch in der Zukunft geben werde. Der Ortsrat Blumlage/Altstadt empfiehlt der Verwaltung mit 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen die Umprogrammierung der Polleranlage, und damit verbunden die Veränderung der Hinweisschilder, vorzunehmen. Im Hinblick auf eine bewohnerverträgliche Situation ist geboten, die Sperrzeiten Montag bis Freitag ab 19 Uhr, Samstag ab 18 Uhr, dann jeweils bis 5:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen generell festzulegen. Zudem sollen die Parkmöglichkeiten für Behinderte in der Nähe überprüft werden.

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Anlagen zur Vorlage