28.11.2012 - 3 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Untere A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 28.11.2012
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung; Sensibilisierung und Aufklärung durch Aufgreifen gleichstellungsrelevanter Themen
Wortprotokoll
Der Dezernent führt in das Thema ein und informiert über das formelle Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Bezug nehmend auf die Vorlage verweist die Verwaltung auf den Status der FFH-Gebiete, die sich entlang der Aller mit ihrer Talaue und auf ihrer gesamten Länge zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen erstrecken. Aus diesem europarechtlichen Status ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz die Pflicht, je nach Ausprägung und Schutzerfordernis begrenzte Gebiete im Rahmen einer Verordnung als Naturschutzgebiet (NSG) oder als Landschaftsschutzgebiet (LSG) auszuweisen. Der Ausschussvorsitzende gibt zu bedenken, inwieweit der Landkreis Celle für seine Gebiete, die an die städtischen Flächen angrenzen, zur selben Einschätzung komme wie die Stadt Celle selber.
Die Verwaltung berichtet, dass der Landkreis Celle im Verfahren beteiligt wird. Folgerichtige Anpassungen seien zu erwarten.
Herr Blanke von der Planungsgruppe Landespflege Hannover erläutert die Gründe, die dazu geführt haben, das Gebiet Untere Allerniederung bei Boye im Rahmen einer zu beschließenden Verordnung künftig als Naturschutzgebiet vorzusehen.
Ergänzend werden von Herrn Blanke Karten der verschiedenen Gebietsarten sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes als auch des künftigen Naturschutzgebietes gezeigt.
Fragen des Ausschusses werden ausführlich beantwortet.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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99,1 kB
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