07.02.2013 - 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do., 07.02.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung; Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Gäste. Nach kurzer Einleitung durch den Stadtbaurat stellt Herr Fischer das Planvorhaben am Harburger Berg vor. Er führt aus, dass hier besonders der Naturschutz berücksichtigt wurde. Die Erschließung sei über die Anbindung am Harburger Berg geplant und zwar nur einseitig stadteinwärts ohne Querung. Das alte baufällige Gebäude Nr. 27 (aus dem 17.Jhd) solle behutsam renoviert und im Anschluss zur Hälfte an den Schulverein vermietet werden. Die Neubauten seien 2-stöckig im Bauhausstil geplant.
Auf Nachfrage der SPD-Fraktion nach der Erschließung am stark frequentierten Harburger Berg erwidert Herr Fischer, die Gespräche mit dem zuständigen Fachdienst der Stadt hätten ergeben, die Verkehrsführung sei nur stadteinwärts möglich.
Die Linke-Fraktion fragt nach, warum diese Fläche nicht als Grünfläche bestehen bleiben kann und ob mit der Schule gesprochen wurde. Der Stadtbaurat erläutert die behutsame Nachverdichtung, die in der Dichte reduziert wurde, um den alten Baumbestand zu schützen. Natürlich sei auch die Lärmimmission der Schule zu prüfen. Mit der Schule sei die Stadt ohnedies im permanenten Dialog.
Die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN erkundigt sich, was mit der Mauer an der Straße passiere. Die Verwaltung entgegnet, dies werde im Verfahren geklärt, grundsätzlich gelte das Verursacherprinzip.
Die SPD-Fraktion möchte wissen, inwieweit durch die Renovierung und Hergabe des Gebäudes Nr. 27 an die Schule Kosten der Stadt entstehen. Herr Fischer teilt mit, die Investition für die Wiederherstellung des Gebäudes in Höhe von ca. 150.000,- Euro sei weder von der Stadt noch vom Schulträger zu leisten.
Auf die Frage der Fraktion B90-Die Grünen nach denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen für das alte Haus teilt die Verwaltung mit, sie habe diesbezüglich derzeit keine sicheren Erkenntnisse.
Im Anschluss fasst der Ausschuss einstimmig bei 1 Enthaltung folgende Beschlussempfehlung:
Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 V Hauptsatzung: Hehlentor
Beschlussvorschlag:
Auf Antrag gemäß § 12 BauGB des Vorhabenträgers Bode-Pröve GmbH, Uetze wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Celle Wohnbebauung Harburger Berg / West im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Der Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung von 17:28 bis 17:29 um den Gästen die Gelegenheit zu geben, sich zu verabschieden.
Anlagen zur Vorlage
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