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ALLRIS - Auszug

07.02.2013 - 6 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 116 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung trägt vor und begründet die Planungsänderung durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes - 4CN 3.07 -, wonach die Festsetzung einer absoluten Verkaufsflächenbegrenzung an eine Art Verkaufsflächenzahl angepasst werden muss. Hierdurch soll auch für die Zukunft weitere Planungssicherheit gegeben werden.

Die vorhandenen und genehmigten Betriebe haben natürlich weiterhin Bestandsschutz.

 

Der Ausschuss gibt anschließend einstimmig folgende Beschlussempfehlung:

 

 

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 V Hauptsatzung:

Neustadt / Heese

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 116 der Stadt Celle „Verbrauchermarkt An der Hasenbahn“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Anlagen zur Vorlage