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ALLRIS - Auszug

05.03.2013 - 4 Änderung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung zeigt die wesentlichen Inhalte der Vorlage kurz auf und verweist auf die Beratung des Rates im Rahmen der Beschlussfassung über das Haushaltssicherungskonzept (HSK). Letztlich handele es sich hier nicht um eine Erhöhung, sondern um die Umsetzung einer geltenden Beschlusslage. Der festgelegte Elternanteil in Höhe von 25% der Betriebskosten wurde in den vergangenen Jahren nicht erreicht.

 

In der anschließenden Diskussion geht es im Wesentlichen um die Auswirkungen durch die Änderung des sog. Mehrkindvorteils. Die CDU-Fraktion bittet zu bedenken, dass durch die neuen Krippenangebote möglicherweise auch die Quote anspruchsberechtigter Familien nach dem neuen Mehrkindvorteil höher ausfallen könne.

 

Zur begrifflichen Abgrenzung stellt die Verwaltung klar, dass die Bezeichnung „Kindergarten“ die Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen umfasse und sich hingegen die Altersspanne in einer „Kindertagesstätte“ von 0 bis 14 Jahren bewege.

 

Die Vertreterin der WG schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass bei einer möglichen verbesserten Haushaltssituation in den kommenden Jahren das alte Berechnungsmodell wieder aufleben könne.

 

Anschließend geht der Ausschuss den Text der neuen Entgeltordnung seitenweise durch und macht folgende Anmerkungen:

 

·           in der Einleitung wird die Zitierung der Rechtsgrundlagen von der NGO auf das Kommunalverfassungsgesetz umgestellt,

·           im § 2 wird die Nummerierung angepasst,

·           auf Seite 2 werden unter § 2, Nr. 4.2.1 im 3. Absatz hinter „…zum 31.10. des Jahres…“ die Worte „der Einschulung“ eingefügt.

Hinsichtlich der Regelung auf Seite 7, § 3, Nr. 5 bezüglich des Einkommensnachweises wird von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, den letzten Satz zu streichen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Regelung auf Wunsch des Ausschusses bei der letzten Anpassung der Entgeltordnung aufgenommen wurde, um entsprechende Auswertungen erstellen zu können. Dies sei dann zukünftig nicht mehr möglich. Der Ausschuss beschließt bei 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen, den Satz dennoch zu streichen und zukünftig auf entsprechende Auswertungen zu verzichten.

 

Auf Nachfrage der Vertreterin des Kindergartenelternrates hinsichtlich einer kurzfristigen Nutzung des Hortangebotes verweist die Verwaltung auf die Notwendigkeit der Planbarkeit des personellen Einsatzes und die Vermeidung des Einsatzes kostenintensiver Aushilfskräfte.

 

Eine Vertreterin der AG der freien Wohlfahrtspflege entgegnet auf den Einwurf der CDU-Fraktion hinsichtlich der kalkulatorischen Trennung der Aufwendungen für die Bereiche „Bildung“ und „Betreuung“ auf die enge Verzahnung beider Bereiche in der praktischen Arbeit.

 

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei einer Gegenstimme zu beschließen, die Neufassung der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Celle in der Fassung der protokollierten Änderungen zum 01.08.2013 in Kraft zu setzen.

 

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Anlagen zur Vorlage