20.02.2013 - 4 Immobilienverkäufe über ein Bieterverfahren/Auk...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 20.02.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 80.1 Wirtschaftsförderung, Immobilien und Stadtmarketing
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Seitens der CDU-Fraktion wird einer Vermarktung des Objektes Welfenallee 32 im Wege des Bieterverfahrens zugestimmt, wenn sichergestellt ist, dass das Mindestgebot erreicht wird. Aus der SPD-Fraktion wird mitgeteilt, dass die Fraktion Vor- und Nachteile einer solchen Vermarktungsform abgewogen habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Vor- und Nachteile gleich gewichtet seien, so dass sich die SPD in dieser Angelegenheit enthalten werde. Die Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass aus der Vermietung des Objektes jährliche Mieteinnahmen von ca. 174.000 erzielt werden. Seitens der Bündnis 90 / Die Grünen - Fraktion wird angemerkt, dass man bei dieser Art der Vermarktung nicht absehen könne, wer das Grundstück erwerben wird und welche Nutzung dann dort stattfinde. So müsse damit gerechnet werden, dass auch eine von der Politik dort nicht gewünschte Nutzung stattfinden könnte. Zudem wird angefragt, weshalb nun ein Druck bestehe, die Immobilie kurzfristig zu veräußern, zumal aus dem Objekt rentable Mieteinnahmen erzielt werden können.
Die Verwaltung teilt dazu mit, dass es bereits einen Beschluss über die Veräußerung des Objektes Welfenallee 32 an die WBG gibt. Es gehöre nicht zu den Kernaufgaben einer Verwaltung, gewerblich genutzte Immobilien zur Vermietung vorzuhalten.
Ein von der WBG beauftragtes Wertgutachten habe einen Grundstückswert in Höhe von 1 Mio. Euro identifiziert. Nach Auffassung des Fachdienstes Wirtschaftsförderung und Immobilien wird jedoch davon ausgegangen, dass bei einer Veräußerung der Immobilie auf dem freien Grundstücksmarkt ein höherer Verkaufspreis erzielt werden könne. Daher wurde seinerzeit der Verwaltung ein Zeitraum von einem Jahr eingeräumt, innerhalb dessen die Verwaltung versuchen kann, das Objekt an einen Interessenten zu veräußern. Sollte dies nicht gelingen, solle das Objekt an die WBG übertragen werden.
Aus der WG-Fraktion wird angemerkt, dass wie von der Bündnis 90 / Die Grünen - Fraktion angesprochen ein erheblicher Nachteil darin gesehen werde, dass die Politik keinen Einfluss auf die Auswahl des Käufers nehmen kann.
Seitens der Ausschussvorsitzenden wird angefragt, ob an dem Objekt Welfenallee 32 Investitionen erforderlich seien. Die Verwaltung teilt mit, dass man ggfs. damit rechnen müsse, dass u. U. die Fenster und das Flachdach Themen für eine Sanierung sein könnten.
Aus der Bündnis 90 / Die Grünen -Fraktion wird in Frage gestellt, ob sich ein Erwerb über ein Auktionshaus für den Erwerber überhaupt rechnen würde. Zu dem Kaufpreis müsse man schließlich noch Zusatzkosten wie z. B. eine Courtage für den Auktionator hinzu rechnen.
Außerdem wird hinterfragt, ob die WBG das Objekt evtl. gar nicht erwerben wolle. Ansonsten erscheine es der Bündnis 90 / Die Grünen - Fraktion wenig plausibel, das Grundstück kurzfristig zu veräußern, obwohl durch laufende Mieteinnahmen eine langfristige Wertschöpfung gesichert werden könnte. Die Verwaltung betont nochmals, dass die Vermietung von Gewerbeobjekten keine Kernaufgabe der Verwaltung sei. Zudem sei es der Wille der Politik gewesen, dass die Stadt Celle alle Immobilien veräußert, die nicht zwingend benötigt werden. Seitens der Verwaltung werde erwartet, dass man für das Objekt Welfenallee 32 einen Verkaufserlös von 1,1 1,5 Mio. Euro erzielen könnte. Einen solchen Preis würde die WBG der Stadt Celle nicht zahlen.
Aus der FDP-Fraktion wird angefragt, ob die jährlichen Mieteinnahmen überhaupt dauerhaft erzielt werden können bzw. wie lange die Mietverhältnisse noch laufen.
Die Ausschussvorsitzende teilt mit, dass die Mietverträge zwar in der Regel unbefristet geschlossen werden, allerdings kurzfristig kündbar seien.
Seitens der CDU-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass die Veräußerung von Grundstücken über Auktionen mittlerweile eine etablierte Vermarktungsmethode darstelle und nichts dagegen spreche, diesen Vermarktungsweg zu testen, solange das Erreichen des Mindestpreises bzw. Einstandspreises garantiert werde.
Seitens der Bündnis 90 / Die Grünen - Fraktion wird angemerkt, dass im Falle der Übertragung des Objektes auf die WBG die positive Mieteinnahmesituation bzw. die daraus resultierende Wertschöpfung die Bilanz der WBG positiv beeinflussen würde. So wäre z. B. denkbar, dass mit der WBG ausgehandelt wird, dass zusätzlich zur üblichen Gewinnausschüttung eine weitere jährliche Abgabe vereinbart wird.
Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss mit 4 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
