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ALLRIS - Auszug

08.09.2005 - 6 Bebauungsplan Nr. 13 GrH der Stadt Celle "Hehle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Verwaltung erläutert die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6, in dem sie das bereits durchgeführte Verfahren für das neue Baugebiet und auf die  Gutachten bzw. den GOP hinweist.

 

Der Ausschussvorsitzende entschuldigt den Ortsratsbürgermeister und teilt in diesem Zusammenhang mit, dass der Ortsrat, dem er ebenfalls angehört, die Tatsache, dass hier ein neues Baugebiet entstehen soll, begrüßt.

 

 

Im Anschluss empfiehlt der Ausschuss jeweils einstimmig:

Zu Top 5:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Hehlensloh“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-              Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Hannover mit Schreiben vom 11.07.2005 wird nicht entsprochen.

 

-              Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und -verkehr - Geschäftsbereich Verden mit Schreiben vom 21.06.2005 (mit Verweis auf Stellungnahme vom 03.02.05) wird nicht entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle mit Schreiben vom 08.06.2005 wird nicht entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Celle mit Schreiben vom 06.07.2005 wird nicht entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme des Landvolk Niedersachsen, Kreisverband Celle mit Schreiben vom 04.07.2005 wird nicht entsprochen.

 

 

Die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Hehlensloh“ sowie der dazugehörige Erläuterungsbericht werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 

 

 

Zu TOP 6:

 

Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie in der Beteiligung der Naturschutzverbände gemäß § 60a NNatSchG abgegeben worden sind, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-              Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Hannover mit Schreiben vom 11.07.2005 wird nicht entsprochen.

 

-              Der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 27.06.2005 wird entsprochen.

 

-              Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und -verkehr - Geschäftsbereich Verden mit Schreiben vom 21.06.2005 (mit Verweis auf Stellungnahme vom 03.02.05) wird nicht entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle mit Schreiben vom 08.06.2005 wird nicht entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Celle mit Schreiben vom 06.07.2005 wird nicht entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme des Landvolk Niedersachsen, Kreisverband Celle mit Schreiben vom 04.07.2005 wird nicht entsprochen.

 

-          Den Anregungen aus der öffentlichen Auslegung der Frau Kirsten Knoop-Kohlmeyer und Frau Ilse Knoop mit Schreiben vom 23.02.2005 wird nicht entsprochen.

 

-              Der Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. mit Schreiben vom 28.07.2005 wird teilweise entsprochen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 13 GrH der Stadt Celle „Hehlensloh“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung, wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die dazugehörige Begründung beschlossen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage