16.05.2013 - 12 Zuständigkeit für das Betreuungsgeld
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 16.05.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Falkenhagen gibt bei diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an den 1. stellv. Ratsvorsitzenden Wilhelms ab.
Stadtrat Kassel erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass die Frage, ob es politisch oder fachlich sinnvoll ist, ein Betreuungsgeld einzuführen, nicht mehr diskutiert werden müsse, da dies vom Bundestag so beschlossen worden sei. Der Bundesrat habe keinen Einspruch eingelegt und der Normenkontrollantrag der Freien und Hansestadt Hamburg habe keine aufschiebende Wirkung. Ab dem 1.8. haben die Eltern auch in Celle einen Rechtsanspruch auf diese Leistung und Land und Kommunen müssen diesen umsetzen.
Das Land Niedersachsen tue das einzig sinnvolle, denn es verknüpft die Leistung mit dem bereits von den Kommunen ausgezahlten Elterngeld. Dies sei konsequent, da auch die Vorschriften des Betreuungsgeldes in das Bundeselterngeldgesetz eingeführt werden. Das sehe auch der Entwurf der Zuständigkeitsverordnung vor, der von der Landesregierung demnächst beschlossen wird. Das mache Sinn, weil das Betreuungsgeld in den Sachzusammenhang der Leistungen für Kleinkinder und Familien gehört.
Die Alternative, die Aufgabenerfüllung durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie vornehmen zu lassen, sei geprüft aber verworfen worden, da dem Landesamt mit seinen lediglich 7 Standorten der kommunale Bezug und die Ortsnähe fehle, die gerade bei der Beratung potentieller Leistungsempfänger von Vorteil sei. In der Regel seien den Elterngeldstellen die Familien durch die Gewährung des Elterngeldes bereits bekannt. Ein zusätzlicher Erfassungsaufwand in das EDV-System entfalle somit und es bleibe bei der reinen Fallbearbeitung. Auch die Familien kennen durch die Inanspruchnahme des Elterngeldes bereits die Ansprechpersonen.
Die neue Zuständigkeits-VO überträgt die Aufgabe an die Landkreise und kreisfreien Städte. Demzufolge müssen kreisangehörige Gemeinden diese Aufgabe beantragen. Hierfür sei heute ein Ratsbeschluss erforderlich. Seit 1989 übernehme die Stadt Celle die Aufgaben des Elterngeldgesetzes bzw. ihrer Vorläufer abweichend von dieser Zuständigkeit. Das habe man mit dem Landkreis so verabredet. Der Landkreis übernehme im Gegenzug dazu für die Stadt die Aufgaben der Wohngeldstelle. Dies sei sinnvoll, weil diese Leistung mit den Aufgaben des Landkreises als Sozialhilfeträger verknüpft ist.
Man könne sich allerdings fragen, ob das Elterngeld nicht gänzlich an den Kreis abgegeben werden solle. Diese Frage gehöre aber in den Kontext der Haushaltsberatungen in das HSK und sicher werde dies auch im Rahmen der KGSt-Untersuchungen zu diskutieren sein. Stadtrat Kassel weist jedoch darauf hin, dass dieser Vorschlag im vergangenen Jahr mit guten Gründen von der HSK-Liste wieder gestrichen worden sei.
Bezüglich der Frage der Konnexität stehe das Land auf dem Standpunkt, dass die Mehraufwendungen im Vergleich zum Elterngeld nicht wesentlich seien. Dies würden die Kommunalen Spitzenverbande nicht so sehen und hätten der Landesregierung mitgeteilt, dass sie die für diese Berechnung angesetzten Fallzahlen für zu niedrig halten. Eine Antwort der Landesregierung steht derzeit noch aus.
Bezüglich des zu erwartenden Aufwandes gehe man davon aus, dass für die Bewältigung des Mehraufwandes eine halbe Stelle erforderlich sei. Das habe man in gleicher Weise wie der Niedersächsische Städtetag ermittelt. Basisannahme sei die Zahl der Geburten pro Jahr, die immer so um 550 liege. Gehe man nun davon aus, dass 40% der Eltern ihren Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Einrichtung wahrnehmen, seien das rd. 220 Fälle. Diese von der Gesamtzahl abgezogen verbleiben rd. 330 Fälle pro Jahrgang. Damit sei mit einem Fallaufkommen von ca. 660 Fällen im Jahr zu rechnen (Synergieeffekte seien bereits berücksichtigt worden). Um die Sachbearbeitung dieses Umfangs leisten zu können, sei die beantragte halbe Stelle erforderlich und müsste im Stellenplan eingerichtet werden. Er bittet den Rat um Zustimmung zu dem geplanten Vorhaben.
Beigeordneter Falkenhagen trägt vor, dass er noch den Vortrag von Herrn Greskowiak im Ohr habe, der sich hauptsächlich mit dem Thema Sparen befasst habe. Dabei sei darauf hingewiesen worden, dass man u. a. prüfe müsse, ob man Aufgaben, die man nicht zwingend selber erledigen müsse, abgeben könne. Hier solle nun die Stadt eine Aufgabe übernehmen, für die eigentlich der Landkreis zuständig sei. Wenn die Stadt nun diese Aufgabe an sich ziehe, entstünden dadurch zusätzliche Kosten von rd. 30.000,-. Dies trage die FDP-Fraktion nicht mit, da der Gesetzgeber klare Vorgaben für die Zuständigkeit gemacht habe.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass er den Vorschlag der Verwaltung unterstütze, obwohl dieser zunächst widersprüchlich erscheine. Die Stadt Celle als große selbständige Stadt und Oberzentrum befinde sich in einer besonderen Situation und wenn sie mit diesem Selbstbewusstsein weiterhin überregional wahrgenommen werden wolle, müsse sie im Interesse der hiesigen Bevölkerung diese neue Aufgabe übernehmen. Ansonsten gehe die Wirkung als Oberzentrum sukzessive verloren.
Ratsherr Busch gibt an, dass diese zusätzliche Aufgabe auch mit dem vorhandenen Personal geleistet werden könne, hier müsse keine zusätzliche Stelle geschaffen werden. Den 1. Teil des Beschlussvorschlages der Vorlage BV/0144/13 trage man mit, deshalb beantragt er eine getrennte Abstimmung über den 1. und 2. Teil des Beschlussvorschlages.
Ratsfrau Kohnert berichtet, dass aus Gründen der Familienfreundlichkeit der Beschlussvorschlag der Verwaltung mitgetragen werde. Weiterhin weist sie darauf hin, dass die SPD-Fraktion das Betreuungsgeld an sich nicht befürworte, sondern sie unterstütze heute nur die vorgeschlagene Umsetzung und Abwicklung dieser Leistung.
Beigeordneter Dr. Bischoff erklärt, dass innerhalb der CDU-Fraktion die Abstimmung zu diesem Thema freigegeben worden sei. Er persönlich betrachte das Thema Betreuungsgeld sehr kritisch. Weiterhin pflichte er der FDP-Fraktion bei, dass man nicht erst über Einsparungen lang und breit reden könne, um gleich beim nächsten Tagesordnungspunkt eine erhebliche Mehrausgabe zu beschließen. Die KGSt habe darauf hingewiesen, dass die Ziele der Stadt priorisiert werden müssten; wenn dies nicht erfolge, könne man sich die Beauftragung der KGSt sparen. Man sollte den Weg des Sparens jetzt konsequent gehen und eine Abwicklung der in Rede stehenden Leistung durch den Landkreis dürfe nicht das große Problem sein. Sollte jedoch die Stadt das Thema Betreuungsgeld mit einer sehr hohen Priorität versehen, dann sei eine Umsetzung durchaus vorstellbar.
Ratsherr Schoeps trägt vor, dass diese sog. Herdprämie ebenfalls nicht mitgetragen werde. Sollte man sich jedoch dazu entscheiden, diese Aufgabe an sich zu ziehen, dann mache eine Ansiedlung bei der Elterngeldstelle Sinn, denn dann hätten die Bürger/innen einen zentralen Anlaufpunkt. Die Einrichtung einer 0,5-Stelle sollte davon abhängig gemacht werden, ob die anfallenden Kosten erstattet werden. Sollte dies nicht der Fall sein, spreche er sich gegen eine zusätzliche 0,5-Stelle aus.
Ratsherr Dr. Knigge gibt an, dass das Argument Oberzentrum nicht dazu führen dürfe Kirchturmpolitik zu betreiben. Die Dienststellen des Landkreises seien stadtnah und gut ausgestattet, so dass einer Übernahme durch den Landkreis nichts entgegenstünde. Weiterhin seien bei der Stadt rd. 1000 Mitarbeiter/innen beschäftigt, da sollte eine Übernahme solch einer überschaubaren Aufgabe ohne zusätzliches Personal durchaus möglich sein. Jetzt sei eine gute Gelegenheit den Sparwillen umzusetzen.
Beigeordneter Rejmann weist darauf hin, dass permanent unterstellt werde, dass noch Kapazitäten bei dem städtischen Personal vorhanden seien, um weitere Aufgaben zu übernehmen. Er sehe sich eher veranlasst, die Beschäftigten der Verwaltung vor Überlastung zu schützen. Sollte man die Übernahme dieser neuen Aufgabe ablehnen, werde die Stellung der Stadt Celle als Oberzentrum weiter geschwächt.
Nach dem Abschluss der umfangreichen Aussprache schlägt der Oberbürgermeister vor, heute nur über die Ziffer 1 des Beschlussvorschlages abzustimmen. Die Ziffer 2 (= Einrichtung einer 0,5-Stelle) sollte zunächst zurückgestellt werden, bis die ersten Daten über die Fallzahlen usw. vorliegen. In den Haushaltsberatungen für 2014 sollte dann diese Thematik wieder aufgegriffen und geprüft werden, ob tatsächlich diese Stelle benötigt werde. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die städtischen Mitarbeiter/innen durchweg ein hohes Engagement zeigen würden. Aber auch hier gebe es gewisse Belastungsgrenzen.
Im Rat besteht Einvernehmen, dass die Ziffer 2 des Beschlussvorschlages in der Vorlage BV/0144/13 heute zurückgestellt wird. Es soll - wie vom Oberbürgermeister vorgeschlagen - verfahren werden.
Danach beschließt der Rat die Ziffer 1 der o. g. Vorlage mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung wie folgt:
1) Die Stadt Celle übernimmt nach § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG die Aufgabe der Gewährung von Betreuungsgeld ab dem 01.08.2013. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung beim Fachministerium einzuholen.
Am Ende dieses Tagesordnungspunktes übernimmt
Ratsvorsitzender Falkenhagen wieder die Leitung der Sitzung.
