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ALLRIS - Auszug

19.06.2013 - 3 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlü...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Stadtrat Kassel nimmt Bezug auf MV/0209/13 und erklärt, bereits in der letzten Sitzung des Integrationsausschusses sei das Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse als Tagesordnungspunkt für die heutige Sitzung angekündigt worden, Herr Morina habe zudem in der Vergangenheit die Situation qualifizierter Personen angesprochen, die ohne ein geregeltes Verfahren ihre Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt nicht anbieten konnten. Er begrüßt Frau Sieg und erklärt, er freue sich auf ihre Ausführungen und die Informationen, die sicherlich auch im Zusammenhang mit BV/0079/13 und der demografischen Entwicklung in Celle stehen. Darüber hinaus sei es auch von Interesse  zu erfahren, wie Arbeits- und Netzwerkstrukturen nach Abschaffung der Bezirksregierungen im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg aufgebaut wurden.

 

Frau Birthe Sieg bedankt sich für die Einladung und stellt die Vorstellung des Netzwerk IQ Niedersachsen in den Mittelpunkt ihres Vortrags. Zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Personen mit Migrationshintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2005 das bundesweite Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) ins Leben gerufen. Die in den vergangenen Jahren im Netzwerk entwickelten Instrumente  sowie Beratungs- und Qualifizierungskonzepte  werden flächendeckend umgesetzt. Dazu hat das BMAS in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) 2011 das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung-IQ initiiert. Frau Sieg unterstreicht zu Beginn ihrer Ausführungen, dass in Deutschland bereits Fachkräfte leben, deren  Qualifikationen bisher nicht anerkannt wurden. Sie gehören auch zur Zielgruppe des Anerkennungsgesetzes, das die Integration von Erwachsenen in den Arbeitsmarkt durch die bessere Nutzung von Berufsabschlüssen zum Ziel hat. Die in den Bundesländern existierenden Netzwerke haben verschiedene Arbeitsschwerpunkte; Schwerpunkt des niedersächsischen Netzwerk IQ ist die Anerkennungsberatung. Daraus ergeben sich auch die Themenschwerpunkte der Beratungsstellen. Um die Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund nachhaltig zu verbessern, erhalten diese Personen Informationen zum Anerkennungsverfahren. Daneben werden auch Arbeitgeber, Verbände und Arbeitsagenturen insbesondere über die gesetzlichen Vorgaben des als Anerkennungsgesetz bekannten Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) informiert. Ebenso gehört die Kooperation mit Arbeitsagenturen und Jobcentern zu den Tätigkeiten, ein großer Teil der Ratsuchenden wird von diesen Regelinstitutionen an die Beratungsstellen verwiesen. Regionale Unterstützungsangebote zur Umsetzung des Anerkennungsgesetzes und Schulungskonzepte zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Fachkräfte in den Regelinstitutionen sind weitere Schwerpunkte.

 

Frau Sieg führt weiter aus, die Beratung sei kostenfrei und geschehe als migrationsspezifische beschäftigungsorientierte Beratung, die keine Verweisberatung sei, vielmehr eine umfassende Begleitung der Ratsuchenden, mit dem Ziel, sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren und eine freiwillige Rücksprache nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens einschließt. Interessierte Personen können sich unabhängig von der Staatsbürgerschaft oder dem Aufenthaltstitel an die Beratungsstellen wenden, so etwa Deutsche und Ausländer/-innen, die in einem anderen Land eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben und sich über die Anerkennungsmöglichkeiten in Deutschland erkundigen wollen, oder Personen, die einen Antrag auf Anerkennung stellen möchten und dabei Unterstützung benötigen.

 

Persönliche Beratungen finden in Niedersachsen in den regionalen Anerkennungsberatungsstellen statt. Auskünfte werden auch telefonisch unter der Beratungshotline für Niedersachsen und Bremen (0541) 6929708 erteilt.

 

 

 

Interessierte Ratsuchende können sich in Celle jeden ersten Dienstag im Monat beim

 

Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft Celle

Am Wasserturm 31b, 29223 Celle

 

beraten lassen. Da es eine große Nachfrage nach Beratungen gebe, bittet Frau Sieg darum, Ratsuchende auf eine mögliche Terminvereinbarung hinzuweisen.

 

Frau Sieg merkt an, eine Vernetzung in Celle gibt es mit dem Regionalverbund Heide/ Kooperative Migrationsarbeit Niedersachsen KMN, dem Netzwerk Integration des Landkreises Celle sowie der Arbeitsagentur und dem Jobcenter Celle.

 

Ratsherr Hagos fragt nach den Möglichkeiten zur Beratung von Flüchtlingen, die unter Umständen keine Papiere oder Dokumente mit sich führen.

 

Frau Sieg erläutert, wenn Ratsuchende keine Urkunden über ihren Berufs- oder Hochschulabschluss vorweisen können, werde eine Kompetenzfeststellung in der Regel durch eine Arbeitsprobe durchgeführt, das gestalte sich in der Praxis jedoch schwierig. Daneben gestalte sich auch die Anerkennung von Erziehern/-innen oder Lehrern/-innen bundesweit besonders schwierig. So sei die Berufstätigkeit als Erzieherin nach einem akademischen Abschluss im Ausland in Niedersachsen nicht ohne weiteres möglich, die Landesschulbehörde meint, die Berufsausübung gehe in Deutschland über den Bereich der  Frühpädagogik hinaus und umfasse oft auch die Arbeit mit älteren Kindern, sie fordere zudem das Sprachkompetenzniveau C1 und empfehle darum meist einen Antrag auf Anerkennung als Sozialassistentin. Das Nachqualifizieren von Lehrkräften sei dagegen möglich, gleichwohl handle es sich auch hier immer um eine Einzelfallentscheidung.

 

Beigeordnete Wiegel erinnert an die Hürden für die Übernahme in den Landesdienst von Lehrkräften aus der ehemaligen DDR nach der Wende.

 

Frau Sieg erklärt, die Erstberatung orientiere sich am deutschen Referenzberuf, der Frage ob dieser reglementiert sei, der für die Anerkennung zuständigen Stelle sowie den Chancen auf Anerkennung. Deshalb sei der Kontakt mit der Anerkennungsstelle, die eine Einschätzung abgebe, wichtig, schließlich werde in der Beratung auch geklärt, ob Kosten des Anerkennungsverfahrens übernommen werden. Die Ratsuchenden werden somit durch das Anerkennungsverfahren begleitet und auch bei einer erforderlichen Nachqualifizierung unterstützt; die Beratung schließt mit der Entscheidung über die Verwertbarkeit des Berufsabschlusses für den Arbeitsmarkt in Deutschland ab. Das am 1. April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz räumt jeder interessierten Person ein Recht auf Prüfung der Gleichwertigkeit innerhalb von drei Monaten ein, nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Das Anerkennungsverfahren schließt mit einer Entscheidung ab, eine Anerkennung oder Teilanerkennung, die Entscheidung nennt gegebenenfalls auch Defizite und zeigt Möglichkeiten zur Nachqualifizierung wie Praktika oder Schulungen auf.

 

Ratsfrau Fiss erkundigt sich danach, wie viele Anträge auf Anerkennung erfolgreich sind.

 

Frau Sieg erklärt, etwa die Hälfte aller Anträge, inklusive einer Teilanerkennung, wird mit einem Gleichwertigkeitsbescheid entschieden. Zahlen zum Jahr 2012 werden bundesweit nach dem Sommer veröffentlicht werden.

 

Frau Vorsitzende Seitz fragt, wie gut sind die Chancen auf einen Arbeitsplatz nach erfolgreichem Anerkennungsverfahren.

 

Frau Sieg meint, die Verwertbarkeit eines ausländischen Berufsabschlusses auf dem deutschen Arbeitsmarkt sei durchaus unterschiedlich. So sei nach der Anerkennung manchmal noch die Erteilung einer Arbeitserlaubnis erforderlich oder die Sprachkenntnisse reichten für die Berufsausübung nicht aus.

 

Ratsherr Hagos erkundigt sich nach der Unterstützung für Personen ohne beruflichen Abschluss.

 

Frau Sieg erklärt, es sei möglich, bisherige Studienleistungen anerkennen zu lassen und das Studium in Deutschland abzuschließen. Mit Ratsuchenden, die Leistungen beziehen, werden Möglichkeiten zur Umschulung und Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur erörtert.

 

Ratsherr Dr. Übermuth fragt nach Gründen, die zur Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung führen.

 

Frau Sieg nennt fehlende Ausbildungsinhalte, die nicht kompensiert werden können, wenn auch Berufserfahrung fehlt. Ein weiterer Grund seien ältere Ausbildungsinhalte, die Handwerkskammern prüfen auf den neuesten Stand, ohne Berufserfahrung haben Antragsteller/-innen wenig Aussicht auf Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses. Ob im Ausland geleistete Praktika in Deutschland anerkannt werden, kann nur in einem Anerkennungsverfahren entschieden werden.

 

Ratsherr Hagos erkundigt sich nach Kooperationen.

 

Frau Sieg erklärt, die Beratungsstelle kooperiere mit der Leuphana Universität Lüneburg und gibt den Kontakt der IQ-Anerkennungsberatungsstelle Lüneburg bekannt:

 

Bildungswerk der Niedersächsischen  Wirtschaft gemeinnützige GmbH

Fährsteg 5a, 21337 Lüneburg

 

Ansprechpartnerin für die Standorte Celle, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg: Frau Birthe Sieg

Tel: (04131) 30307 18, Mobil: 0176 10198472, E-Mail: birthe.sieg@bnw.de

 

Ansprechpartnerin für die Standorte Lüneburg, Uelzen, Soltau: Frau Viola Herrmann

Tel: (04131) 30307 18, E-Mail: viola.herrmann@bnw.de

 

Frau Vorsitzende Seitz bedankt sich bei Frau Sieg für ihren informativen Vortrag und ihr Engagement.