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ALLRIS - Auszug

17.09.2013 - 4 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011,...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes erläutert die Vorlage und erklärt, man habe  Prüfungsbemerkungen und –hinweise aus Vorjahren in diesem Bericht nicht aufgegriffen, weil die kurzen Intervalle zwischen den Schlussberichten 2010 und 2011 der Verwaltung kaum Zeit ließen, um angesprochene Mängel zu beheben. Man werde dies aber im Schlussbericht 2012 aufnehmen.

 

Die Verwaltung erläutert daraufhin einige Fragen aus dem Ausschuss.

 

Auf Nachfrage der Fraktion der Unabhängigen wird zur Bewertung  des Bomann – Museums folgendes zum Protokoll nachgetragen:

 

Im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR-Doppik) wurde das Vermögen der Stadt Celle gem. den gesetzlichen Regelungen der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) erfasst und bewertet. Für die Beteiligung an der Gesellschaft zur Erhaltung des Bomann Museums wurde nach dem „Vorsichtsprinzip“ ein Wert von 1,00 € bilanziert. Grund für dieses Vorgehen war die zum Teil ungeklärte Eigentumsfrage sowie die Frage der Bewertung der Gegenstände.

 

Dieser Wert kann gem. § 61 Abs. 1 GemHKVO nachträglich korrigiert werden. Dies hat gem. Abs. 3 spätestens im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss zu erfolgen (31.12.2011). Dies ist mit der Jahresrechnung 2011 nunmehr geschehen.

 

Der Kunsthistoriker Prof. Dr. Ralph Busch  wurde mit der Erfassung und Bewertung der Vermögensgegenstände beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungswerte. Soweit diese Angaben nicht vorlagen, wurde nach kunsthistorischen Gesichtspunkten auf der Grundlage des Vorsichtsprinzips bewertet.

 

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daraufhin mehrheitlich bei einer Gegenstimme wie folgt zu beschließen:

a) den Jahresabschluss 2011 und die Entlastung des Oberbürgermeisters und

b) den Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 3.295.136,44 € auf neue Rechnung vorzutragen

 

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Anlagen zur Vorlage