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ALLRIS - Auszug

15.09.2005 - 3 Bebauungsplan Nr. 136 der Stadt Celle "Altbauge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zunächst stellt die Verwaltung anhand eines Planes das neu beplante Gebiet „Altbaugebiet Wietzenbruch“ vor. Mit dieser städtebaulichen Möglichkeit komme die Verwaltung dem Wunsch einiger Bewohner nach, ihre Grundstücke teilen zu können und evtl. zu bebauen (Nachverdichtung).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erleichtere im Gegensatz zu Einzelvorschriften den Hausbau, jedoch ersetze er nicht die im Einzelfall erforderliche Nachbarschaftszustimmung und/oder eine Eintragung im Grundbuch (Baulast).

Auf Nachfrage aus dem Ortsrat geht die Verwaltung auch auf die Örtliche Bauvorschrift ein: Ziel sei es, den jetzigen städtebaulichen Charakter der „alten“ Bebauung zu erhalten. Einzelheiten sind in der Vorlage Nr. BV/0188/05 geregelt.

Abschließend informiert die Verwaltung, dass lediglich die Möglichkeit zum Neubau geschaffen werde, sich aus dem B-Plan aber keine Verpflichtung zur Grundstücksteilung herleite.

Im Folgenden stimmt der Ortsrat dem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 136 der Stadt Celle "Altbaugebiet Wietzenbruch" mit Örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung sowie der zugehörenden Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage