Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

20.11.2013 - 5 Aktiver und effektiver Lärmschutz am 2. Bauabsc...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende leitet in diesen Tagesordnungspunkt ein und gibt einen kurzen Rückblick über die bereits seit längerer Zeit andauernde öffentliche Diskussion zu diesem Thema.

 

Sodann erläutert die Verwaltung die Vorlage und begründet ausführlich den Beschlussvorschlag. Insbesondere werden die gesetzlichen Vorgaben zur Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen dargestellt und deutlich gemacht, dass ein Anspruch auf Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im o.g. Bereich nicht besteht, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.

 

Die WG-Fraktion stellt Ihren Standpunkt dar und hält die im Antrag geforderten Maßnahmen des Lärmschutzes zum Wohle der Anwohnerinnen und Anwohner in Altencelle für möglich. Offensichtlich seien durch die federführenden Behörden bei der Planung und dem Bau des 2. Bauabschnittes der B3n Fehler gemacht worden, da die Lärmbelastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner in Altencelle enorm sind. Es wird erwartet, dass sich die Verwaltung dieser Problematik annimmt.

 

Seitens der SPD-Fraktion wird Verständnis für die Situation der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich gemacht. Gleichwohl ist zu beachten, dass die Stadt Celle nicht der richtige, weil nicht zuständige Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger ist. Dies ist einzig die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Ferner ist für freiwillige Lärmschutzmaßnahmen, welche die Stadt Celle dann auf eigene Kosten errichten müsste, kein finanzieller Spielraum vorhanden.

 

Die Fraktion Die Unabhängigen weist darauf hin, dass bereits im letzten Jahr beantragt wurde, Flüsterasphalt im Zuge des 2. Bauabschnittes der B3n zu verwenden. Dieses Anliegen wurde durch die Verwaltung zwar weitergeleitet, aber im Endeffekt durch die Landesbehörde abgelehnt.

 

Die CDU-Fraktion hat sich intensiv mit der Problematik beschäftigt und kann die von den Betroffenen wahrgenommenen Belastungen nachvollziehen. Allerdings wird auch von Seiten der CDU-Fraktion kein Handlungsspielraum für die Verwaltung der Stadt Celle gesehen. Ansprechpartner für Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der B3n ist einzig und allein die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Ferner darf nicht vergessen werden, dass es in anderen Bereichen der Stadt Celle ebenfalls starke Lärmbelastungen für Anwohner von Hauptverkehrsstraßen gibt derer Problemlagen man sich ebenfalls annehmen muss. Beispielhaft wird hier der Wilhelm-Heinichen-Ring genannt.

 

Die Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen geht davon aus, dass der Lärm noch schlimmer wird, wenn nach Abschluss der Bauarbeiten im Bereich der B 214 der 2. Bauabschnitt der B3n voll durch die Verkehrsteilnehmer in Anspruch genommen wird. Es wird die Frage aufgeworfen, ob der jetzige Zustand des 2. Bauabschnittes der B3n den endgültigen Bauzustand darstellt, oder ob gegebenenfalls noch weitere Maßnahmen erfolgen können. In diesem Zusammenhang werden weitere Messungen angeregt.

 

Hierzu wird durch die Verwaltung erläutert, dass für die Lärmberechnungen die maximal zu erwartenden Verkehrsbelastungen zugrunde gelegt wurden. Es wird bezweifelt, dass durch die Landesbehörde weitere Messungen vorgenommen werden, da hierzu keine Verpflichtung besteht. Ausschlaggebendr Lärmschutzmaßnahmen im Zuge einer solchen Baumaßnahme sind darüberhinaus keine Messwerte, sondern einzig und allein Berechnungen, welche dem Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegt werden. Diese sind jedoch von keiner Seite in der Vergangenheit angezweifelt worden. Ferner sind die Ergebnisse deutlich geringer als die in anderen Stadtgebieten ermittelten Werte.

 

Nach weiterer, intensiver Beratung wird festgehalten, dass an der derzeitigen Situation zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen herbeigeführt werden können. Zum einen ist die Stadt Celle für weitergehende Lärmschutzmaßnahmen nicht zuständig und darüberhinaus fehlen für freiwillige Maßnahmen die dafür erforderlichen Haushaltsmittel. Seitens der Verwaltung werden die Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner ernst genommen und an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr herangetragen.

 

Der Antrag der WG-Fraktion wird aus den genannten Gründen zunächst zurück gestellt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage