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ALLRIS - Auszug

26.11.2013 - 5 Pro Kids-S / Vertragliche Vereinbarung mit dem ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende begrüßt Frau Voigt vom Projekt Ambulante Betreuung (PAB) des Albert-Schweitzer-Familienwerkes und bittet sie, das Projekt Pro Kids-S kurz vorzustellen.

 

Frau Voigt umreißt zu Beginn ihres Vortrages die Zielgruppen der einzelnen Projektteile. Das in der Vorlage beschriebene Angebot Pro Kids-S richte sich vorwiegend an Kinder mit schulischen Verhaltensschwierigkeiten. Im Rahmen von 12 Einheiten à 2 Stunden würden in der Gruppe u.a. in Rollenspielen geänderte Verhaltensweisen eingeübt. Wichtig sei die intensive Einbeziehung der Familie und des sonstigen Umfeldes, um die individuelle Problemlage ganzheitlich in den Blick nehmen zu können. Sie veranschaulicht anhand konkreter (anonymisierter) Fallbeispiele die Bandbreite der Lebenssituation der Projektteilnehmer.

 

Der Vertreter der UNABHÄNGIGEN weist darauf hin, dass die Verhaltensauffälligkeit nicht immer durch Defizite begründet sein muss, sondern durchaus ihre Ursache in einer Hochbegabung haben könne.

 

Seitens der CDU-Fraktion wird auf den Hinweis in der Vorlage zur Finanzierung durch Synergie-Effekte Bezug genommen und nach dem konkreten Produktkonto gefragt. Die Verwaltung führt aus, dass in erster Linie Einsparungen im Bereich der Erziehungsbeistandschaften zu erwarten seien, da ohne die Teilnahme am Projekt in vielen dieser lle eine entsprechende Hilfe zur Erziehung eingerichtet werden müsste.

 

Weiterhin regt die CDU-Fraktion an, die im Vertragsentwurf vorgesehene Befristung auf Ende 2014 zu ändern. Durch die aktuelle Untersuchung der KGSt und die zu erwartende Haushaltskonsolidierungsliste snden alle Bereiche der Verwaltung auf dem Prüfstand. Mit der vorgeschlagenen Befristung bis Ende 2015 nehme man sich eine mögliche Handlungsoption. Es besteht Einigkeit im Ausschuss, dass bei dieser Anpassung des Beschlusses dem PAB rechtzeitig (Sommer 2014) signalisiert werden müsse, ob eine Finanzierung über den 31.12.2014 hinaus möglich sei.

 

Im vorgelegten Vertragsentwurf ist die Ziffer 6 wie folgt zu ändern: „Dieser Vertrag wird ab dem 01.01.2014 zunächst für ein Jahr geschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres kündigt.“

 

Die Verwaltung hebt abschließend noch einmal hervor, dass sie diese Form der Pädagogik sehr begrüße. Die Ausschussvorsitzende dankt Frau Voigt für ihre Ausführungen. Der verteilte Handzettel ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die angepasste Vereinbarung mit dem Albert-Schweitzer-Familienwerk zum 01.01.2014 abzuschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen