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ALLRIS - Auszug

27.11.2013 - 4 Haushalt 2014 - Zuständigkeitsbereich des Sozia...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung gibt anhand der Vorlage einen Überblick über die Entwicklung  der Ausgaben im Bereich der Sozialen Hilfen.

 

Im Zusammenhang mit den Ausgaben der ambulanten Eingliederungshilfe für Schulbegleitung (Anlage zum Protokoll) weist sie darauf hin, dass lediglich die Schulbegleitungen aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung aus der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII und damit aus Mitteln des Landkreises gezahlt werden. Schulbegleitungen aufgrund seelischer Behinderungen werden im Rahmen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII aus städtischen Mitteln gezahlt. Hier versuche man über die kommunalen Spitzenverbände Veränderungen zu erreichen.

 

Im Zusammenhang mit den Haushaltsansätzen wird aus der CDU Fraktion nach den Gründen für die folgenden Ansätze gefragt:

 

-       311100 Aufwendungen für aktives Personal:

Steigerung 2014 um ca. 20.000 €, Folgejahre wieder Betrag aus 2013

-       311400 Aufwendungen für aktives Personal:

Hoher Steigerungsbetrag von 2013 auf 2014

-       311900 Aufwendungen für aktives Personal:

Hoher Steigerungsbetrag von 2013 auf 2014

Die Verwaltung  verweist zur Klärung an den Personalausschuss.

Anschließend nimmt der Ausschuss den Entwurf des Haushalts 2014 zur          Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage