11.12.2013 - 4.1 Haushaltsplan 2014
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Mi., 11.12.2013
- Status:
- gemischt (Protokoll freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
BV/0361/13-1 Haushaltsplan 2014
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Schmitt stellt die Eckdaten des Haushalts dar und erläutert die Veränderungslisten zum Ergebnishaushalt und dem Investitionsprogramm (Anlagen 1-3). Daraus ergäbe sich ein planmäßiges Defizit von 8,62 Mio. und eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 8,36 Mio. . Es sei jedoch im Hinblick auf die Vorarbeiten der KGST nicht sinnvoll, gleichzeitig Einsparungen vorzunehmen, die sich im Lichte der KGST-Auswertungen im schlimmsten Fall als kontraproduktiv herausstellen könnten. Daher habe man sich bereits in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss vom 04.12. mehrheitlich darauf verständigt, die Verwaltung zu verpflichten, die rechtlichen Vorgaben des § 116 NKomVG zur haushaltslosen Zeit auch nach der Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport bis zum Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung anzuwenden.
Die Fraktion der Unabhängigen erklärt, sie werde dem Haushaltsplan 2014 nicht zustimmen, da er nicht beraten wurde. Die Linke / BSG Fraktion wird ebenfalls die Zustimmung verweigern und verweist darauf, das Beratungsverfahren käme einer Selbstentmündigung gleich. Die FDP Fraktion vertritt die Auffassung, die von den Fraktionen gestellten Anträge seien zu beraten und zu bearbeiten.
Die WG Fraktion hingegen weist auf die parallel laufenden KGST-Beratungen hin. Man sei jetzt in der Findungsphase; eine Antragsflut der Ratsfraktionen sei daher nicht hilfreich.
Die CDU-Fraktion erläutert, dass die Anträge der Fraktionen in den Beratungen mit der KGST Berücksichtigung finden würden. Die Anwendung der Regelungen des § 116 NKomVG würden sicherstellen, dass die KGST Beratungen nicht ins Leere liefen. Blinder Aktionismus sei weder angebracht noch wirtschaftlich.
Die SPD-Fraktion erklärt, sie werde dem Beschlussvorschlag zustimmen. Man habe jetzt eine Ausnahmesituation, auf die man konstruktiv reagieren müsse. Zudem wolle man das Verwaltungshandeln nicht vollständig zum Erliegen bringen. Die Selbstbeschränkung der Verwaltung reiche aus.
Die Fraktion der Grünen weist den Vorwurf des Durchwinkens des Haushalts zurück. Es sei aber notwendig, dass der von der KGST eingebrachte Blick von außen Berücksichtigung finde. Es sei wirtschaftlich diese Beratungen abzuwarten.
Herr Mende unterstreicht nochmals die Verpflichtung zur Selbstbeschränkung der Verwaltung. Sofern es besondere Gründe gäbe, die ein Abweichen notwendig machten, werde man den Verwaltungsausschuss informieren und entsprechende Beschlüsse herbeiführen. Die vorgeschlagene Vorgehensweise sei die, in dieser Situation einzig sinnvolle.
Zudem habe das Ministerium für Inneres und Sport zugesagt, kein ergänzendes Haushaltssicherungskonzept anzufordern, solange die Beratungen mit der KGST nicht abgeschlossen seien. Man sei also nicht gezwungen noch vor den KGST Beratungen weitere Haushaltssicherungsmaßnahmen zu beschließen.
Auf Antrag der FDP Fraktion wird die Produktbeschreibung zum Produkt 252100 Celle Museen dahingehend geändert, als in der Auftragsgrundlage der Unterpunkt - Ratsbeschluss Deutsches Stickmustermuseum und in den Produktzielen der Unterpunkt - Rathsmühle: Weiterentwicklung und Implementierung der Gedanken zur Einrichtung eines Museumsdepots gestrichen wird.
Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei einer Gegenstimme, den Haushaltsplan 2014 in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Verwaltung wird verpflichtet, nach Genehmigung des Haushalts bis zum Beschluss des Rates über die Nachtragshaushaltssatzung die rechtlichen Bestimmungen für die haushaltslose Zeit bezüglich der Aufwendungen und Investitionen nach § 116 NKomVG weiterhin anzuwenden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
222,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
47,8 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
82,3 kB
|
