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ALLRIS - Auszug

16.01.2014 - 7 Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Antrag des Oberbürgermeisters und mehrheitlichen Beschluss des Rates wird die Sitzung unterbrochen, da der Oberbürgermeister gemäß § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Celle den Verwaltungsausschuss kurzfristig unter Verkürzung der Ladungsfrist einberufen wird.

 

In der Zeit von 19:45 bis 20:10 Uhr ist die Sitzung unterbrochen.

 

Der Ratsvorsitzende weist darauf hin, dass der Verwaltungsausschuss soeben getagt habe. Dem Rat sei einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen worden:

 

Der Rat bewilligt außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für Kostenerstattungen des Haushaltsjahres 2013 an andere Kommunen nach § 117 NKomVG in Höhe von 87.900 €.

Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für Kostenerstattungen an andere Kommunen nach § 117 NKomVG in Höhe von 122.900 €.

Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für ambulante Jugendhilfeleistungen nach § 117 NKomVG in Höhe von 61.400 €.

Danach erläutert Stadtrat Kassel die Tischvorlage BV/0009/14 und geht hierbei insbesondere auf die Gründe für die Kurzfristigkeit dieser Mehraufwendungen ein.

 

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Abschließend entscheidet der Rat einstimmig wie folgt:

 

Der Rat bewilligt außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für Kostenerstattungen des Haushaltsjahres 2013 an andere Kommunen nach § 117 NKomVG in Höhe von 87.900 €.

 

Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für Kostenerstattungen an andere Kommunen nach § 117 NKomVG in Höhe von 122.900 €.

 

Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für ambulante Jugendhilfeleistungen nach § 117 NKomVG in Höhe von 61.400 €.