20.03.2014 - 6 Antrag Nr. 94/13 der Fraktion Bündnis90/Die Grü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 20.03.2014
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung trägt vor und erläutert, ein überwiegender Bereich sei zwischenzeitlich erfolgreich und sehr zügig verkauft worden. Der Verkauf des südlichen Teilbereiches gestalte sich dagegen schwieriger wegen der angrenzenden Waldfläche sowie der nördlichen Erschließung. Weiter führt die Verwaltung aus, es sei denkbar, den an die Bebauung angrenzenden Waldsaum durch Austausch der Begrünung abzustufen, sodass bei niedrigem Bewuchs mehr Lichteinfall gewonnen werden könne.
Bezüglich der möglichen Haustypen stellt die Verwaltung die vielfältigen unterschiedlichen Möglichkeiten dar und schlägt vor, eine neue Vermarktungsoffensive zu starten. Von einer Änderung des bestehenden Bebauungsplanes wird, auch im Hinblick auf die Dauer des neuen Verfahrens, abgeraten.
Die Fraktion B90/Die Grünen begrüßt die Initiativer der Verwaltung.
Die WG-Fraktion stellt fest, die vielfältigen Möglichkeiten der Bebauung biete genügend Spielraum auf der betreffenden Fläche.
Der Ausschussvorsitzende bittet die Verwaltung um Ermittlung des Einnahmeverzichtes, sofern auf Einnahmen aus dem privaten Brandschutzstreifen verzichtet werden würde. Die Wertermittlung soll dem Protokoll beigefügt werden (Anlage 2), bzw. wird nachgereicht.
Hinsichtlich einer Abtrennung dieses Grundstücksstreifens aus dem Baugrundstück gibt die Verwaltung zu bedenken, dass damit jedoch die Grundstücksflächen hinsichtlich der Ausnutzung zu klein werden würden und rät deshalb davon ab. Dies hätte auch zur Folge, dass der Bebauungsplan geändert werden müsste.
Die Fraktion B90/Die Grünen gibt zu bedenken, dass diese Streifen aufgrund der Pflege durch die Stadt wiederum zusätzliche Kosten verursachen würden.
Die CDU-Fraktion stellt fest, dass die Flächen mit dem Brandschutzstreifen im Wert gemindert seien und schlägt vor, für die betroffenen Grundstücke die Preise zu mindern.
Dagegen spricht sich die Fraktion B90/Die Grünen vehement aus, da auch andere Grundstücke im Bereich der Stadt ohne Preisminderung Einschränkungen hätten.
Die Verwaltung (Stadtrat) stellt abschließend fest, diese Grundstücke lägen nicht in der 1a-Lage und der Verkauf würde daher andauern. Dies müsse berücksichtigt werden.
Der Ausschuss gibt einstimmig die Beschlussempfehlung:
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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369,9 kB
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Anlagen
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405,2 kB
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