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ALLRIS - Auszug

29.09.2005 - 3 Widmungen/Aufstufungen von Straßen im Stadtgebi...

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1.      Vom Vorsitzenden werden die Beschlussvorschläge der Verwaltung verlesen. Die sich daraus ergebenden Fragen werden beantwortet. Danach gibt der Ausschuss einstimmig nachstehende Beschlussempfehlung ab:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass im Ortsteil Altencelle die neu ausgebauten Stichstraßen:

 

Ernst-Sprockhoff-Straße

Arthur-Pieper-Straße

Lange Stücke

 

Als Ortsstraßen gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet werden.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

 

 

2.      Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass im Ortsteil Altencelle der nördliche Teil des Bruchkampweges von der Bundesstraße B 214 bis zu der 1997 ausgebauten Verkehrsspange gem. § 7 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung zur Ortsstraße aufgestuft wird.

 

      Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

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Anlagen zur Vorlage