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ALLRIS - Auszug

08.05.2014 - 9 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Celle über die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Einleitend informiert die Verwaltung über die baukulturelle Bedeutung dieser Gartenhofuser in diesem Bereich des Ortsteils Altencelle durch die besondere Bauform. Dies gelte es durch die Satzung zu schützen.

 

Die Fraktion der Unabhängigen verweist auf die Problematik der Überschreitung der Grenzabstände im Falle der nachträglichen mmung. Die Verwaltung entgegnet, dies sei nicht Bestandteil der Satzung, sondern werde auch schon derzeit - durch die Vorschriften der NBauO geregelt und entsprechend durch die Bauaufsicht geprüft.

 

Danach gibt der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung:

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Celle über die Gestaltung baulicher Anlagen in Altencelle „Gestaltungssatzung Altencelle Lückenfeld“ wird beschlossen (§ 84 Abs. 3 und 4 NBauO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Anlagen zur Vorlage