08.07.2014 - 5 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 08.07.2014
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Schmitt verweist auf die sich über den 1. Nachtragshaushaltsplan ergebende Verbesserung von rd. 2 Mio. €. Daneben erwarte man einen positiven Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von rd. 0,8 Mio. € und eine verringerte Nettoneuverschuldung im investiven Bereich von 1,35 Mio. €.
Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärt die Verwaltung, die erhöhten Zuschüsse an den Theaterverein seien u. a. auf den Intendantenwechsel zurückzuführen. Es bestünde aber kein Zusammenhang mit dem Jugendtheater.
Auf Nachfrage der CDU-Fraktion sichert die Verwaltung zu, die Gründe für die Verschiebung des SW-Kanals Kieferngrund von 2015 nach 2016 zu prüfen. Gegebenenfalls sei eine Korrektur der Veranschlagung im Verwaltungsausschuss vorzunehmen.
Auf Nachfrage der Fraktionen der Grünen wird zum Protokoll nachgetragen, dass der an die Celler Tourismus Marketing GmbH zu zahlende Betrag auch im Jahr 2015 bei 784.000 € liegt. Der Ansatz wird entsprechend korrigiert (Anlage 7).
Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 in der beratenen Fassung für das Haushaltsjahr 2014 gem. § 58 Abs. 1 Zif. 9 in Verbindung mit § 115 Abs. 1 NKomVG zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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