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ALLRIS - Auszug

01.10.2014 - 6 Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bei der Bemessung der Friedhofsgebühren gelten nach dem Nds. Kommunalabgabengesetz andere Maßstäbe als bei den vorher beratenden Gebühren. Von dem sonst geltenden Kostendeckungsprinzip darf aus verschiedenen Gründen abgewichen werden. Die Friedhofsgebühren sind mit der neuen Gebührenhöhe zu 92,5 % kostendeckend.

 

Im Friedhofswesen ist allgemein eine zunehmende Konkurrenzsituation wahrzunehmen. Die Friedhöfe in Celle genießen eine positive Resonanz. Davon unabhängig ist der Trend von zunehmenden Flächenüberhängen durch Urnenbestattungen ungebrochen.

 

Der Ausschussvorsitzende geht kurz auf das Thema der Ortsteilfriedhöfe, die größtenteils nicht kostendeckend arbeiten, ein. Eines Tages werden hierzu Entscheidungen zu fällen sein.

 

Fragen des Ausschusses werden beantwortet. Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Vorlage einstimmig:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzungsveränderung der Friedhofsgebührensatzung.

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Anlagen zur Vorlage