18.11.2014 - 4 Elternbegleitung im "Haus der Familie"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 18.11.2014
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach kurzer Einleitung merkt die CDU-Fraktion an, dass es laut Vorlage entsprechende Parallelangebote gäbe. Insofern vermisse man hier angesichts der Haushaltslage die Empfehlung der Verwaltung, die Bezuschussung ruhen zu lassen.
Die Verwaltung erwidert, dass hier eine inhaltliche Entscheidung zu treffen sei und man insofern von einem Beschlussvorschlag abgesehen habe. Außerdem sei man einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes gefolgt, durch ein Votum des Ausschusses die aktuelle Ausrichtung des Angebotes nach mehrfacher inhaltlicher Umwidmung in den vergangenen Jahren festzustellen.
In der sich anschließenden Diskussion zeigt sich eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der konkreten Zielgruppe des Angebotes und der tatsächlich vorhandenen Parallelangebote.
Die Sitzung wird um 17:25 Uhr unterbrochen, um Frau Gierveld-Törkel und Frau Wittmann vom Haus der Familie die Gelegenheit zu geben, Ihr Angebot vorzustellen.
Frau Gierveld-Törkel führt aus, es handele sich bei den Nutzerinnen häufig um Frauen, die über andere Beratungs- und Hilfsangebote (z.B. BISS oder Frauenhaus) angekoppelt würden. Im Grunde habe sich über die Jahre nicht die Zielgruppe, sondern nur die Altersstruktur der Teilnehmerinnen verändert. Von den derzeit 21 Frauen, die regelmäßig die Elternbegleitung in Anspruch nähmen, kämen 10 Teilnehmerinnen aus dem Bereich des Frauenhauses. Das Angebot sei erheblich niedrigschwelliger als die genannten Parallelangebote und verfolge ausdrücklich einen präventiven Ansatz. Auch spiele die Tageszeit, in der das Angebot vorgehalten würde, eine entscheidende Rolle. Insbesondere sei es vielen alleinerziehenden Frauen nicht möglich, in den Abendstunden an einem STEP-Kurs teilzunehmen.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 17:30 Uhr wird aus dem Ausschuss auf das gute Kosten-Leistungs-Verhältnis dieses Angebotes hingewiesen. Der Vertreter der ev. Kirche ergänzt, dass allein der finanzielle Aufwand für eine ambulante Erziehungshilfe den Gesamtbetrag übersteigen würde.
Die CDU-Fraktion formuliert folgenden Beschlussvorschlag: „Der Zuschuss an das Haus der Familie für das Angebot Elternbegleitung soll für das Jahr 2015 bewilligt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt in geeigneter Form im Folgejahr zu evaluieren.“
Abweichend von der in der Vorlage aufgeführten Beratungsfolge ist keine Beratung im VA erforderlich, da der Ausschuss in dieser Sache abschließend entscheiden kann.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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