18.11.2014 - 5 Prüfauftrag Nr. 221 (Liste 3); Ausschreibung/ V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
- Datum:
- Di., 18.11.2014
- Status:
- gemischt (Protokoll freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Kinder trägt zu diesem Tagesordnungspunkt vor und erläutert die Vorlage.
Die Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Celles wurden in den vergangenen Jahren weitgehend erneuert und auf den aktuellen technischen Standard gebracht. Hierzu wurden auch Fördermittel in Anspruch genommen und so die eigenen Ausgaben der Stadt Celle reduziert. Die laufenden Wartungsarbeiten werden durch ein externes Unternehmen, welches im Rahmen eines Wartungsvertrages beauftragt wurde, durchgeführt.
Eine darüberhinausgehende Ausgliederung der Lichtsignalanlagen und Übertragung an privatwirtschaftliche Betreiber birgt keine weiteren Einsparpotenziale in sich.
Seitens der CDU-Fraktion wird die durch die Verwaltung erarbeitete Beschlussvorlage nicht als ausreichend erachtet. Der Antrag der CDU-Fraktion ging deutlich über die in der Vorlage dargestellten Möglichkeiten hinaus. Insbesondere wurde der Vorschlag, die Betriebsführung der Lichtsignalanlagen auszugliedern, nicht ausreichend thematisiert. Die Städte Lüneburg, Hannover und Bremen hätten vorgemacht, dass eine externe Vergabe der Betriebsführung von Lichtsignalanlagen deutliche Einsparmöglichkeiten generiere.
Die Verwaltung entgegnet dazu, dass eine derart umfangreiche Vorlage, wie von der CDU-Fraktion gefordert, in der Kürze der Zeit nicht erstellt werden kann. Ein Vergleich mit Lüneburg hat stattgefunden. Die beiden Städte sind jedoch nicht vollständig miteinander vergleichbar. Eine Auslagerung des Betriebes der Lichtsignalanlagen macht insbesondere dann Sinn, wenn es einen seit längerem anhaltenden Investitionsstau gibt. Dies trifft auf Celle jedoch nicht zu. Ferner müssen die 1,5 Stellenanteile, welche bislang im Stellenplan für Betrieb und Überwachung der Lichtsignalanlagen eingeplant sind, auch für Kontrollarbeiten bei externer Betriebsführung vorhanden bleiben.
Gleichwohl wird die Verwaltung auch in Zukunft weitere Einsparpotenziale beim Betrieb der städtischen Lichtsignalanlagen prüfen.
Im Anschluss an die weitere Diskussion empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Celle einstimmig, bei 2 Enthaltungen, folgenden Beschluss zu fassen:
„Eine Vergabe oder Privatisierung der Lichtsignalanlagen soll nicht erfolgen.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46,8 kB
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