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ALLRIS - Auszug

27.11.2014 - 9 Änderung der Taxitarifordnung vor dem Hintergru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beigeordneter Rentsch führt aus, dass jede Arbeit einen angemessenen Lohn verdiene. In vielen EU-Staaten gebe es schon den Mindestlohn, der teilweise sogar höher liege. Er bittet um Zustimmung.

 

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Danach entscheidet der Rat einstimmig wie folgt:

 

Aufgrund des § 51 (1) PBefG in der Fassung vom 8.8.90 (BGBL I S. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.4.11 (BGBL I S.554), in Verbindung mit § 16 Abs. 3 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr vom 03.08.09 (Nds. GVBL. S. 316,329) und den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung beschließt der Rat der Stadt Celle die 1. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Celle zugelassenen Taxis (Taxitarifordnung).

 

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Anlagen zur Vorlage