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ALLRIS - Auszug

09.12.2014 - 2 84. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hr. Hellbrügge/ Fa. INSTARA erhält das Wort und erläutert das Vorhaben, den aktuellen Stand der Planung und das weitere Vorgehen. Konkret berichtet er anhand einer Power Point Präsentation zu den folgenden Punkten:

 

  • Wechsel der rechtlichen Grundlage von privilegierter Biogasanlage zu gewerblicher Biogasanlage.
  • Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBB) begrenzt dabei die künftige Biogasanlage.
  • Der grundsätzliche Aufbau des VBB und seine Bestandteile werden erläutert.
  • Vergleich des heutigen mit dem künftigen Planungsrecht.
  • Vergleich der heute vorhandenen Anlage mit der geplanten Anlage und Nutzung.
  • Als Maßstab für die Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Anlage wird als maßgebliche Obergrenze ein Wert von max. 1,1 MW (worst-case-Betrachtung) angenommen.
  • Ziel der Umplanung ist die effektivere Nutzung der vorhandenen Anlagenteile, die Förderung regenerativer Energien bei einer gleichzeitigen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix im Stadtgebiet Celles.
  • Erläuterung der Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Celle im Geltungsbereich der 84. Änderung des Flächennutzungsplans.
  • Der im Rahmen der Planung neu zu schaffende Waldstreifen im Norden der Anlage dient als Puffer und Sichtschutz zur offenen Landschaft.
  • Hinsichtlich der Höhenentwicklung der künftigen Anlage wird auf die jeweilige Begrenzung der Höhe in den Sondergebieten im VBB hingewiesen (SO1 und SO2 weisen dabei unterschiedliche Höhen auf).
  • Die Veränderungen am Regenrückhaltebecken und die bauliche Ausgestaltung der Siloflächen sowie deren Höhenbegrenzung auf 10m Höhe werden beschrieben.
  • Mit dem Hinweis auf die Erschließung der Anlage über den Hollenkamp wird auch darauf hingewiesen, dass der am östlichen Rand des Geltungsbereich liegende und asphaltierte Weg im Rahmen der Vorhabenumsetzung zurückgebaut und die Fläche künftig für die Eingrünung der Anlage genutzt wird.
  • Es wird auf die bereits zahlreich vorliegenden Gutachten zur Planung hingewiesen und die Abarbeitung der vorliegenden Stellungnahmen sowie die Abstimmung mit den Fachbehörden und Abteilungen der Stadtverwaltung erläutert.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauleitplanung nicht das Genehmigungsverfahren für die Anlage ersetzt, dieses wird gesondert durch das Gewerbeaufsichtsamt durchgeführt.
  • Die Verteilung der heutigen und der künftigen Fahrverkehre im Rahmen des Anlagenbetriebes werden beschrieben.
  • Der erforderliche Durchführungsvertrag für die Biogasanlage wird angesprochen.
  • Hinsichtlich der Wärmeabnahme von der Biogasanlage wird auf die vorliegenden Absichtserklärungen seitens der NABK und einer ansässigen Metallbaufirma verwiesen.
  • Der Umgang mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wird erläutert (Anlage von Lerchenfenstern und Umgang mit der der Fragestellungen aus der Störfallverordnung zu Schwefelwasserstoffkonzentrationen in der Biogasanlage).

 

Im Nachgang zu seinen Ausführungen steht Herr Hellbrügge für Fragen aus dem Kreis der Ortsratsmitglieder zur Verfügung.

 

Frau Georgi weist auf die Neupflanzung von Wald nördlich der Anlage hin und stellt die Frage, warum nicht auch eine seitliche Eingrünung der Anlage vorgenommen werde. Herr Siol erläutert, dass die Flächen neben dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans den Anlagenbetreibern nicht zur Verfügung stehen, sondern durch eine anderen Landwirt genutzt werden, der an dieser Stelle die Flächenbewirtschaftung fortführen werde.

 

Herr Schulz stellt die Frage, warum der Behälter genau an dieser Stelle platziert werde und sieht wegen der exponierten Lage Schwierigkeiten im Falle einer Anlagenhavarie. Es wird zudem die Frage gestellt, warum der Weg zurückgebaut werde. Er stellt außerdem fest, dass eine Anlieferung zur Biogasanlage nicht mehr über die landwirtschaftlichen Wege erfolgen dürfe, da es sich dann bei der Biogasanlage um eine gewerbliche Anlage handeln würde. Schließlich stellt er die Frage, warum die Biogasanlage nicht von Norden angefahren werde bzw. geprüft werde, da dies im Hinblick auf die Immissionen für die Wohnbevölkerung günstiger sei. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Verlängerung der Westtangente Richtung Norden der Hollenkamp diese überbrücken werde, was Auswirkung auf die Immissionssituation zur Folge haben werde.

 

Herr Hellbrügge erläutert, dass der Behälter aus Gründen des Betriebsablaufs an dieser Stelle geplant worden sei. Andere Varianten seien im Zuge der Planung geprüft, dann aber verworfen worden. Der Wall sei im Hinblick auf eine etwaige Havarie der Anlage geprüft und als geeignet angesehen worden. Hinsichtlich der Feststellung, dass die Fahrverkehre von und zur Biogasanlage nach Umstellung von einer privilegierten zu einer gewerblichen Anlage dann nicht mehr über die landwirtschaftlichen Wege geführt werden dürften, ist festzuhalten dass die Fahrverkehre landwirtschaftlich bedingt sind und damit die Nutzung der landwirtschaftlichen Wege nicht in Frage stehe.

 

Herr Gevers stellt zunächst fest, dass bei der Prognose der künftigen Fahrten von und zur Biogasanlage prozentual gesehen der Ortsteil Boye augenscheinlich besser wegkomme, absolut jedoch eine deutliche Erhöhung der Fahrten festzustellen sei. Er schließt die Frage an, ob bei einer Reduzierung der Maximallast der Anlage eine lineare Reduzierung der Verkehre zu erwarten sei. Diese Annahme wird von Herrn Hellbrügge verneint, da neben dem Transport des Pflanzenmaterials eine Grundlast des Verkehrs für Reparatur und Wartungsarbeiten erforderlich sei. 

 

Herr Gevers weist auf die wohnbauliche Entwicklung im Bereich Kieferngrund und die daraus resultierenden möglichen Konflikte mit der Biogasanlage hin. Er stellt weiterhin die Frage, ob die Biogasanlage nicht besser (konfliktfreier) von Norden zu erschließen sei. Herr Schulz bittet um Auskunft, ob es nicht sinnvoller sei, das Gärproduktlager an anderer Stelle zu errichten.

 

Herr Hellbrügge erläutert, dass andere Konstellationenr die Ergänzung der Anlage geprüft worden seien, es sich aber herausgestellt habe, dass die Ansiedlung des Gärproduktlagers ablauftechnisch und damit auch ökonomisch letztlich nur an dieser Stelle sinnvoll sei.

Im Anschluss entsteht eine Diskussion über die Frage, wie der Hollenkamp gewidmet sei, welchen Ausbauzustand er habe und inwieweit er geeignet sei, seiner Erschließungsfunktion gerecht zu werden. Es wird zudem die Frage gestellt, welches Gewicht die Fahrzeuge haben werden, die die Biogasanlage künftig anfahren werden. Aus dem Plenum kommt außerdem der Einwurf, dass der Wohnbevölkerung tausende Fahrzeuge auf dem Hollenkamp zugemutet werden.

 

Herr Hellbrügge erläutert hierzu, dass die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von 40t nicht überschreiten dürfen. Die Anzahl der Fahrten erhöhe sich im Falle der maximal zulässigen Auslastung der Biogasanlage um 1.200 Fahrten. 

 

Herr Gevers weist darauf hin, dass im Hinblick auf die wohnbauliche Entwicklung - insbesondere der Entwicklung eines Wohngebietes Kieferngrund III - eine Abstimmung der unterschiedlichen Planverfahren erforderlich sei. In diesem Zusammenhang stellt er die Frage, wie die Ergebnisse der Ortsratssitzung in das weitere Planverfahren einfließen.

 

Die Verwaltung erläutert, dass die Ergebnisse der Ortsratssitzung in üblicher Weise in die weitere Planung mit einfließen werden. Im weiteren Planverfahren wird dann erläutert, wie mit den Erkenntnissen aus der Sitzung umgegangen werden solle. An die Ortsratssitzung werde sich die öffentliche Auslegung anschließen, bevor alle Erkenntnisse, die sich aus den Verfahrensschritten ergeben haben, in die Beratungen zum Satzungsbeschluss einfließen. 

 

Herr Schulz weist erneut auf die Überführung des Hollenkamps über die geplante Verlängerung der Westtangente und deren Auswirkung sowie das Gutachten bzw. die Begründung zum Bebauungsplan „Kieferngrund“ aus dem Jahr 2011 hin, in dem in Kapitel 6.6 der Hollenkamp als ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr dienende Verbindung dargestellt werde.

 

Frau Marks ergänzt dazu, dass den Leuten jetzt eine neue Biogasanlage zugemutet werde.

 

Herr Hellbrügge antwortet dazu, dass es sich dabei um die Erweiterung einer schon vorher vorhandenen Biogasanlage handele. Hinsichtlich der Frage der genauen Verteilung der Fahrverkehre äert er sich dahingehend, dass eine genaue Verteilung nicht bestimmt werden könne.

 

Herr Didschies fragt nach der Belastung der Erschließungsstraßen und mit welchen Fahrzeugen diese befahren würden. Die anwesenden Betreiber der Biogasanlage weisen erneut auf die Begrenzung des Fahrzeuggesamtgewichtes auf max. 40t nach der Straßenverkehrsordnung hin. Was die Haftung für auftretenden Schäden an den Erschließungswegen durch Verkehre im Zusammenhang mit der Biogasanlage angeht, so bestehe bereits jetzt eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung der Anlagenbetreiber mit der Stadt Celle. 

 

Frau Georgi weist auf das Thema der Vermaisung der Landwirtschaft hin; ggf. kommen durch die Erweiterung der Anlage noch mehr entsprechende Anbauflächen hinzu. Seitens der Anlagenbetreiber wird dazu erläutert, dass der Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen ausschließlich von Flächen in eigener Bewirtschaftung stamme; 50% der nachwachsenden Rohstoffe seien Mais. Auf die Frage von Frau Georgi, ob die Gefahr bestehe, dass aus Gärsubstraten aus der Anlage Kunststoffe auf die Felder gelangen könnten (was an anderer Stelle schon geschehen sei), erläutert der Anlagenbetreiber, dass sich die Biogasanlage nicht für die Vergärung von entsprechenden Abfällen eigne und eine solche Gefahr ausgeschlossen sei.

 

Zur Thematik Gärsubstrate fragt Herr Schulz, ob in der Anlage auch Rindergülle eingesetzt würde. Er habe dazu in den Unterlagen einen Hinweis erhalten. Im Rahmen der Diskussion stellt sich heraus, dass nur Schweinegülle in die Anlage eingebracht werde. Der Hinweis auf Rindergülle stamme aus dem Geruchsimmissionsgutachten, in dem ein vormals noch vorhandener Rinderstall in die Betrachtung der Gesamtgeruchsbelastung mit einbezogen wurde.       

 

Zu der südlich an die Anlage angrenzenden Waldfläche fragt Frau Graap, ob diese bestehen bleibe; dies wird durch den Planer bestätigt. Auf die Frage, ob die Pflanzung im Norden dauerhaft erhalten werde, erläutert der Planer, dass dies solange der Fall sei, wie der Bebauungsplan gelte. Eine Änderung der planerischen Konzeption für den Bereich sei zwar nicht ausgeschlossen, allerdings wäre es sehr teuer, wenn man diese Kompensationsmaßnahme dort entfernen und durch eine neue Kompensationsmaßnahme an anderer Stelle ersetzen wolle. Herr Didschies erläutert, dass laut Bebauungsplan die Pflanzung zu erhalten ist und ggf. anhand der Pflanzliste eine Ergänzung abgängiger Pflanzen vorzunehmen ist.   

 

Zum Abschluss der Diskussion, macht Herr Didschies den Vorschlag, dass man sich zur Information über die Biogasanlage zu einer Begehung vor Ort treffen könne. Die Anlagenbetreiber nehmen diesen Vorschlag positiv auf.

 

Im Vorfeld der jeweiligen Einzelberatungen der Ortsräte weist Herr Didschies darauf hin, dass die vorgebrachten Bedenken im Protokoll zur Sitzung festgehalten und bei der weiteren Bearbeitung der Bauleitplanung berücksichtigt werden.

 

Demnach sind insbesondere zu prüfen:

 

  • die alternative Erschließung der Biogasanlage aus Richtung Norden

 

  • der Abgleich der wohnbaulichen Entwicklung mit der Entwicklung der Biogasanlage   

 

  • die Auswirkung der Überführung des Hollenkamps über die Verlängerung der Tangente in Richtung Norden

 

  • das Gewicht der Fahrzeuge und die Kostentragung im Falle von Schäden an den Erschließungsstraßen.

 

In der Zeit von 19:25 Uhr bis 19:35 Uhr wird die Sitzung

r Einzelberatungen der 3 Ortsräte unterbrochen.

 

Der Sitzungsleiter gibt den ergänzten Beschussvorschlag der Vorlage BV/0362/14 wie folgt durch Verlesen bekannt (Ergänzung in Fettdruck und Kursiv):

 

Dem Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Erweiterung der Biogasanlage Hollenkamp“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Die heute in der Sitzung vorgebrachten Anfragen und Bedenken der Ortsräte werden im Protokoll festgehalten und bei der weiteren Bearbeitung der Bauleitplanung entsprechend berücksichtigt.“

 

Dieser Beschlussvorschlag wird vom Ortsrat Boye mehrheitlich bei 1 Gegenstimme empfohlen.

Dieser Beschlussvorschlag wird vom Ortsrat Klein Hehlen mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen empfohlen.

Dieser Beschlussvorschlag wird vom Ortsrat Groß Hehlen/Scheuen/Hustedt einstimmig empfohlen.