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ALLRIS - Auszug

11.12.2014 - 8 Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat beschließt einstimmig gem. § 119 Abs. 5 NKomVG die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.500.000 €r die Ausschreibung der Grundsanierung der Brücke Wilhelm-Heinichen-Ring/Deutsche Bahn (541000/0960292/7872406). Die Deckung erfolgt aus der nicht benötigten Verpflichtungsermächtigung für die Erschließung des Kasernengeländes Hohe Wende (541000/0960439/7872405).