03.03.2015 - 4 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Untere A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 03.03.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Wortprotokoll
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende übernimmt die Leitung der Sitzung.
Der Dezernent führt in das Thema ein und verweist auf die 28 Seiten umfassende Übersicht über Einwendungen und Hinweise, die durch die Verwaltung bewertet wurden und wozu eine Beschlussempfehlung dargestellt ist.
Soweit Einwendungen als berücksichtigungsfähig bewertet wurden, sind entsprechende Änderungen im beigefügten Verordnungsentwurf mit Karte bzw. in der Begründung eingearbeitet worden.
Die Verwaltung erläutert die Ausdehnung des Schutzgebietes anhand von Kartenübersichten zur FFH-Gebietskulisse. Anschließend wird ein chronologischer Rückblick über das bisherige Verfahren und dem derzeitigen Stand der Öffentlichkeitsanhörung einschließlich der Träger öffentlicher Belange. Gem. gesetzlichem Auftrag muss ein FFH-Gebiet eine Unterschutzstellung erfahren, wobei das Schutzniveau entsprechend den funktionalen Schutzerfordernissen auszugestalten ist.
Große Gebietsteile innerhalb des FFH-Gebietes sind für die Entwicklung von Lebensraumtypen und Tierarten funktional so bedeutsam, dass diese nach Auffassung der Verwaltung einem Naturschutzgebiet zuzuordnen sind. Diese Gebietsteile sind derart in der FFH-Gebietskulisse verteilt, dass unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit, örtlichen Erkennbarkeit und Handhabung schwerlich unterschiedliche Schutzklassen ausgewiesen werden können. Die Bedürfnisse der Bevölkerung, die in Einzelbelangen festgehalten sind, sind weitestgehend berücksichtigt worden. Dazu zählt das Betreten des Gebietes, Wegetrassen, Badestellen und die Möglichkeit, mit Hunden bestimmte Areale begehen zu können.
Im weiteren Verfahrensablauf soll aufgrund der Voten des Fachausschusses und des Verwaltungsausschusses festgehalten werden, wie mit den Einwendungen im Einzelnen umgegangen werden soll.
Als nächster Schritt wird die Verordnung in eine abschließende Textfassung gebracht und durch eine weitere Vorlage in den Ausschuss und den folgenden Gremien gegeben.
Der Ausschussvorsitzende dankt in seiner Funktion als Fraktionsvorsitzender der CDU der Verwaltung für die formale und detaillierte Aufarbeitung der Einwände.
Die CDU-Fraktion sieht die Notwendigkeit einer Unterschutzstellung aufgrund der EU-Gesetze und der Verordnungen der Landesregierung ein. Jedoch seien einige Flächen ggf. nur unter Landschaftsschutz zu stellen, wobei er bedauert, dass der Landkreis Celle, dessen Gebiet an den städtischen Schutzbereich angrenzt, hinsichtlich der Schutzklasse noch keine Aussage getroffen hat.
Unmut seitens der CDU-Fraktion besteht zu den damalig bei Einrichtung der FFH-Gebiete von der Verwaltung gegebenen Erläuterungen, dass lediglich eine Bestandsaufnahme erfolgen solle, damit in Zukunft geprüft werde, wie sich der Bestand von Flora und Fauna entwickele. Zudem wurde versichert, dass durch die Einrichtung der FFH-Gebiete keinerlei Einschränkungen für die Bevölkerung zu erwarten seien.
Die CDU-Fraktion werde der Beschlussvorlage nicht zustimmen. Mit dieser Vorlage werde nicht erreicht, was die Verwaltung unter Punkt 1 1.3.3 ausführt: „Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Unterschutzstellungsverfahren dient der Gewinnung eines umfassenden Kenntnisstandes für den Entscheidungsträger (in diesem Fall dem Rat der Stadt Celle), damit diesem bei einer Entscheidung eine pflichtgemäße Ermessungsausübung auf Grundlage umfassender Kenntnisse möglich ist.“
Die CDU-Fraktion trifft folgende Anmerkungen:
a) Die Bewertung der Verwaltung auf die Einwendungen der Forstwirtschaft ist aufgrund fachsprachlicher Darstellung unverständlich.
b) In der Bürgerversammlung im Oktober wurde gebeten, differenziert darzustellen, welche Bereiche unbedingt unter Naturschutz und welche auch nur unter Landschaftsschutz gestellt werden könnten.
c) Wie wirkt sich eine Unterschutzstellung des Grobebaches in Boye auf die unmittelbaren Anlieger aus. Darf der Uferbereich des Baches von den Anliegern betreten werden?
d) In den Punkten 1.1.13 und 1.1.14 werden Fischotter und Biber als Zielarten für das FFH-Gebiet Aller benannt. In 2.8.4 werden die Hochwasserschutzflächen, die als Grünland bewirtschaftet werden, nicht als Potentialflächen zur Ansiedlung von Biber und Fischotter gesehen. Besteht hier ein Widerspruch?
e) In 2.1.10 regt die NABU-Gruppe an, ob durch die Freigabe einzelner weiterer Wege (derzeit Pfade) dem Interesse der Erholungssuchenden entgegengekommen werden kann, ohne dass sensible Bereich gestört werden. Hier gäbe es Handlungsspielraum.
f) Einige Bewertungen sind schwer nachvollziehbar und wirken bei folgenden Beispielen arrogant:
Zu 1.1.10: „Die Aller gilt weder als Badegewässer noch kann ihr eine vorrangige Bedeutung zur Befriedung ortsgebundener Badebedürfnisse zugewiesen werden.“
Zu 1.2.4: Ob durch Einschränkungen „der Eindruck der Gängelung entsteht, hängt wesentlich von der Wahrnehmungshaltung auf Seiten des Adressaten dieser Regelung ab.“
Zu 1.3.4: „Die Flussaue ist als solche kein definiertes „Naherholungsgebiet“ sondern wird als Landschaftsraum zur naturbezogenen Erholung aufgesucht.“
Zu 2.6.1: „Negative Auswirkungen auf die Natur lassen sich nicht aus der Perspektive von Freizeitnutzern erkennen, die mit ihren Hunden die Landschaft begehen.“
Die CDU-Fraktion gibt zu bedenken, wie sich die Unterschutzstellung weiter entwickeln wird und wie sich diese mit der Zielsetzung „Celle – Leben am Fluss“ in Einklang bringen lässt, wenn in den Neubaugebieten an der Fuhse oder auf der Allerinsel ein Betreten der Ufersäume verboten wird.
Nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne die Stadt zum Gebiet des Landkreises durchaus Vorbild sein. Die kommunalpolitische Gesamtsicht sei bezogen auf das Naturschutzgebiet „Untere Allerniederung bei Boye“ wichtig unter Berücksichtigung des Gebietes alleraufwärts, welches unter Naturschutz gestellt worden ist. Im fraglichen Stadtgebiet entlang der Aller befinden sich naturnahe Gebiete mit unterschiedlichen Funktionen, in denen genau geschaut werden müsse, wo Naturschutz geboten sei. So gesehen habe das Bauprojekt „Allerinsel“ seine eigenen Kriterien. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehen im Entwurf der Verwaltung die Belange der Bürger weitgehend berücksichtigt.
Der Ortsbürgermeister von Klein Hehlen teilt mit, dass im Ortsrat festgestellt wurde, dass der Ortsrat nicht mehr betroffen sei. So bemängelt nur noch der Ortsrat Boye, nicht mehr an die Aller herankommen zu können.
Die FDP-Fraktion erkenne zum jetzigen Zeitpunkt nicht, dass ein Naturschutzgebiet unbedingt sein müsse und werde der Vorlage in der vorgelegten Fassung nicht zustimmen.
Die AG Umwelt und Naturschutz sieht in der bisherigen Diskussion den Menschen in den Vordergrund gestellt. Die Aller als Verbindungsgewässer zwischen Weser und Elbe habe eine wichtige Funktion für wandernde Arten, damit Genaustausche vonstattengehen können. So gesehen sei es erstrebenswert, Wandermöglichkeiten für die Tierwelt zu erhalten bzw. zu schaffen, wobei er auch an die Amphibien denke. Für die menschlichen Bedürfnisse sei eine naturschutzbezogene Erholung wichtig. Dies bedeute aber eine naturverträgliche begrenzte Nutzung des Gebietes.
Der Dezernent führt aus, dass er das begonnene Verfahren zum Erlass einer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Untere Allerniederung bei Boye“ zügig zu Ende führen möchte. Hinsichtlich der Allerinsel ist bis 2018 eine eigene Schutzkategorie zu definieren und in den politischen Gremien darüber zu befinden.
Die Anregungen aus der Bürgerschaft werden ernst genommen und sind weitestgehend berücksichtigt worden. Auf Wegebeziehungen ist Rücksicht genommen worden und Gebietsgrenzen sind verschoben worden. Demzufolge ist das geplante Naturschutzgebiet ein relativ schmaler Schlauch entlang der Aller ohne Pufferbereiche geworden. Nach Ansicht des Dezernenten ist nicht praktikabel, in diesem begrenzten Gebiet zwei verschiedene Schutzstufen (Naturschutzgebiet/Landschaftsschutzgebiet) einzurichten. Er weist darauf hin, dass nur im Naturschutzgebiet ein gewisser Erschwernisausgleich in finanzieller Art möglich sei. Im geplanten Naturschutzgebiet sind viele Nutzungen zugelassen worden und die angestrebte Verordnung hat Entschärfungen erfahren.
Der Vertreter des Landvolkes spricht die Ziffer 4.1.5 an und bittet, die Privatwaldflächen mit städtischen Flächen außerhalb des Naturschutzgebietes zu tauschen. Mit Bau des Schießplatzes seien bereits Flächen getauscht worden, welches jetzt als kalte Enteignung empfunden werde.
Die CDU-Fraktion hält es für die Klein Hehlener Bürger nicht vermittelbar, dass auf der Aller Boote und Motorboote uneingeschränkt fahren können, jedoch Badestellen stören würden. Trotz der bisherigen Nutzungen habe sich der Fischotter erfreulicherweise wieder angesiedelt und sich die ehemalige Kulturlandschaft naturnah entwickeln können. Insofern sei über einzelne Punkte noch zu reden und die Argumentation für die Gebiete zu schärfen, die sinnhafterweise unter Naturschutz zu stellen wären.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht einen Unterschied in der Behandlung von Kulturlandschaft und Naturschutzgebieten. Naturschutzgebiete seien im Sinne der Flora und Fauna zu definieren. Die Fraktion werde heute noch keine Beschlussempfehlung abgeben und bittet, den Unterschied zwischen Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten anschaulich aufzuzeigen.
Die Verwaltung erläutert, dass im Bereich auenbegleitender Strukturen die Wegebeziehungen mindestens einen Abstand von 10 m einhalten sollten, da es sich hier um besonders schützenswerte und von Störungen freizuhaltenden Kernbereiche handelt.
Bezüglich des Grobebaches und der privaten Grundstücksnutzung haben die Eigentümer/Nutzungsberechtigten auch im Böschungsbereich ein Aufenthaltsrecht.
Die geplante Verordnung zielt darauf ab, mit geringstmöglichen Einschränkungen Störungen für wildlebende Tierarten nach FFH-Richtlinie zu mindern. Dabei ist gemeinsam ein Weg zu finden, wie dieses Ziel umgesetzt werden kann. Angesichts der vielfältigen Einwände sieht die Verwaltung Bedarf, die Thematik vertieft aufzuarbeiten.
Der Vertreter der AG Umwelt und Naturschutz erläutert, dass es beim Landschaftsschutzgebiet um die Einzigartigkeit und Schönheit der Landschaft geht, wie beispielsweise den allgemeinbekannten Heideflächen. Beim Naturschutzgebiet geht es vorrangig um besondere Arten, die nicht nur in ihrem Bestand zu erhalten sondern auch zu entwickeln und vor Störungen zu schützen sind. Er begrüßt die vorgesehene Freigabe zusätzlicher Wegebeziehungen im Einklang mit der Natur, wodurch der Altarm der Aller erlebbar würde.
Angesichts der fortgeschrittenen Stunde und des Informationsbedarfes des Ausschusses schlägt der Dezernent vor, dass der Ausschuss an einem Sondertermin diesen Tagesordnungspunkt ausführlich ohne Zeitdruck behandeln kann.
Dies findet allgemeine Zustimmung im Ausschuss, der folgenden Beschluss einstimmig trifft:
Beschlussvorschlag:
Die in der Vorlage vorgeschlagene Beschlussempfehlung wird zurückgestellt und es möge bald eine öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und technische Dienste einberufen werden, um die in der heutigen Sitzung aufgeworfenen Punkte mit Klärungsbedarf abzuarbeiten und weitere Fragen ohne Zeitdruck behandeln zu können.
Die CDU-Fraktion spricht zwei Stellen im Gebiet des Ortsteiles Klein Hehlen an, wo Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen direkt in die Aller geleitet wird und bittet, mitzuteilen, inwieweit diese Handhabung im Einklang mit dem Gewässerschutz steht.
Anlagen zur Vorlage
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