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ALLRIS - Auszug

15.04.2015 - 4 Straßenrechtliche Widmung einer Erschließungsst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ortsrat empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig mit drei Enthaltungen, dass die im Ortsteil Neustadt/Heese befindliche neue Erschließungsstraße als Ortsstraße auf den Flurstücken 23/2, 24/2 und 521/25, Flur 12, Gemarkung Celle, gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

Träger der Baulast ist die Stadt Celle.

 

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Ortsrat Neustadt/Heese

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Neustadt/Heese befindliche neue Erschließungsstraße als Ortsstraße auf den Flurstücken 23/2, 24/2 und 521/25, Flur 12, Gemarkung Celle, gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Celle.

 

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Anlagen zur Vorlage