15.04.2015 - 5 Straßenrechtliche Widmung eines Verbindungswege...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neustadt/Heese
- Gremium:
- Ortsrat Neustadt/Heese
- Datum:
- Mi., 15.04.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:29
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat IV
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ortsrat empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig mit zwei Enthaltungen, dass der im Ortsteil Neustadt/Heese neu gebaute Verbindungsweg zwischen der Erichsgasse Haus-Nummer 10 und der Allerstraße auf den Flurstücken 48/7, 73/13 und 77/6, Flur 12, Gemarkung Celle, als Fuß-/Radweg gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.
Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Neustadt/Heese
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass der im Ortsteil Neustadt/Heese neu gebaute Verbindungsweg zwischen der Erichsgasse Haus-Nummer 10 und der Allerstraße auf den Flurstücken 48/7, 73/13 und 77/6, Flur 12, Gemarkung Celle, als Fuß-/Radweg gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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444,2 kB
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