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ALLRIS - Auszug

15.04.2015 - 5 Straßenrechtliche Widmung eines Verbindungswege...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ortsrat empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig mit zwei Enthaltungen, dass der im Ortsteil Neustadt/Heese neu gebaute Verbindungsweg zwischen der Erichsgasse Haus-Nummer 10 und der Allerstraße auf den Flurstücken 48/7, 73/13 und 77/6, Flur  12, Gemarkung Celle, als Fuß-/Radweg gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

 

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Neustadt/Heese

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass der im Ortsteil Neustadt/Heese neu gebaute Verbindungsweg zwischen der Erichsgasse Haus-Nummer 10 und der Allerstraße auf den Flurstücken 48/7, 73/13 und 77/6, Flur  12, Gemarkung Celle, als Fuß-/Radweg gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet wird.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

 

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Anlagen zur Vorlage