07.05.2015 - 5 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Untere A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 07.05.2015
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Wortprotokoll
Die Einwendungen zum Naturschutzgebiet „Untere Allerniederung bei Boye“ sind aufgrund der Beratung in der letzten Ausschusssitzung vom 3. März 2015 überarbeitet und weitergehend berücksichtigt worden. Zur Darstellung wird im Ausschuss die tabellarische Übersicht zur systematischen Behandlung der Einwendungen (28 Seiten) erneut verteilt, wobei die Einwendungspunkte mit weitergehender Berücksichtigung farblich gelb hervorgehoben sind und mit einem Pfeil gekennzeichnet wurden. Die weitergehende Berücksichtigung von Einwendungen wird auch verdeutlicht anhand einer ebenfalls an alle Mitglieder des Ausschusses verteilten Übersichtskarte, in der neben früheren Anpassungen weitere Grenzrücknahmen und eine weitere Badestelle dargestellt sind.
Mit einer Power-Point-Präsentation werden diese nun berücksichtigten Einwendungen im Einzelnen dargestellt und erläutert.
Im Wesentlichen deckt sich das geplante Naturschutzgebiet mit dem gesetzlichen Überschwemmungsgebiet der Aller. Die Unterschutzstellung soll eine positive Auen-Beeinflussung bewirken. Mit dem Kernlebensraum entlang der Aller sind vernetzte Lebensräume wie Weichholz-Auwälder, Sümpfe, Röhrichte und Kleingewässer von herausragender Bedeutung für das Schutzziel Fauna. FFH-Schutzziele mit NSG-Zuweisung gelten ebenso für das mesophile Grünland/Magerrasen, die möglichst keinen Nährstoffeintrag erfahren sollen, welches durch eine entsprechende Bewirtschaftungsweise erreicht werden soll. Beim Lebensraum Wald soll u. a. der Eintrag von Fremdstoffen in FFH-Lebensräume vermieden werden. Eine eingeschränkte Bewirtschaftung ist bei Nasswiesen, Einzelbäumen und Baumgruppen vorgesehen.
Fragen des Ausschusses werden ausführlich beantwortet.
Seitens des Ausschusses wird bemängelt, erst zu Sitzungsbeginn die neue überarbeitete systematische Übersicht über die Einwendungen/Hinweise erhalten zu haben.
Die SPD-Fraktion gibt zu erkennen, noch Beratungsbedarf innerhalb der Fraktion zu haben, um den heute vorgestellten Kompromiss zu diskutieren.
Die Verwaltung stellt klar, dass mit diesem Kompromiss die gewünschte Kernfunktion des Gebietes nachvollziehbar gesichert werden kann. Der Funktionsanspruch des Gebietes bleibt weitestgehend erfüllt. Vom Land Niedersachsen wird von den Kommunen erwartet, dass diese fristgerecht die gegenüber der EU benannten FFH-Gebiete in eine Verordnung überführen, in der die Rechtskategorie der Unterschutzstellung und ihre jeweiligen Grenzen definiert sind.
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, wegen des Beratungsbedarfes der SPD-Fraktion jetzt keine Beschlussempfehlung auszusprechen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt darüber zu befinden, wenn die Verwaltung eine neue Beschlussvorlage mit dem eingearbeiteten Kompromiss erstellt habe.
Der Ausschuss folgt diesem Vorschlag mit 5 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen.
Damit ist der Tagesordnungspunkt vertagt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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547,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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157,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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